BGH entscheidet
KfW-Darlehen: 4 % Auszahlungsabschlag ist zuviel
Eigentümer von Photovoltaikanlagen, die sich ihre Anlage mit Hilfe eines KfW-Förderdarlehens finanziert haben, haben unter Umständen Anspruch auf Rückzahlung des einbehaltenen Auszahlungsabschlags von 4 Prozent. Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche ein entsprechendes Urteil gefällt.