Die Opposition fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Jagdgesetzes.
Die Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Der Einsatz von halbautomatischen Langwaffen ist wieder erlaubt.
Schon ab August soll es bayerischen Jägerinnen und Jägern wieder möglich sein, ihre halbautomatischen Waffen zu verwenden.
Künftig sollen Jäger halbautomatische Jagdgewehre führen dürfen, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen sind, erklärte Bundesagrarminsiter Schmidt.
Der Bauernbundpräsident Brandenburgs fordert die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. In einem Brief an den Agrarminister spricht er sich für eine Wolfsverordnung aus zum Schutz von Mensch und Weidevieh.
Ursprünglich sollte mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes nur eine Regelungslücke geschlossen werden. Jetzt will der Bundesrat zusätzlich ein Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagd durchsetzen.