Das Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen wie Wiesen und Weiden, eine größere Vielfalt beim Anbau von Feldfrüchten sowie die Bereitstellung von sogenannten ökologischen Vorrangflächen auf Ackerland. Vor allem zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen sind zahlreiche Detailvorgaben für die einzelnen Optionen wie z.B. brachliegende Flächen, Zwischenfrüchte, Leguminosen, Kurzumtriebsplantagen, Landschaftselemente, Puffer-, Wald- und Feldrandstreifen zu beachten. Die beim Greening vom EU-Recht eröffneten Handlungsspielräume werden für einen wirksamen Schutz des Dauergrünlandes genutzt. Landwirte erbringen mit der Erfüllung der seit 2015 gültigen Greening-Auflagen weitere Zusatzleistungen für Natur und Umwelt und bieten dadurch einen ökologischen Mehrwert.