Innenministerin Nancy Faeser will das Waffengesetz in Deutschland verschärfen. Nun sind weitere Details bekannt geworden.
Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Darin enthalten sind auch neue Aufbewahrungsvorschriften für Waffen.
Waffenschränke, die geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen zukünftig weiter verwendet werden. Dies und mehr entschied der Bundestag vergangene Woche.
Die Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Der Einsatz von halbautomatischen Langwaffen ist wieder erlaubt.
Pünktlich zur Jagd auf Schwarzwild dürfen die bayerischen Jägerinnen und Jäger wieder ihre halbautomatischen Waffenverwenden. Die neue Regelung gilt ab 30. Juli.
Schon ab August soll es bayerischen Jägerinnen und Jägern wieder möglich sein, ihre halbautomatischen Waffen zu verwenden.
Künftig sollen Jäger halbautomatische Jagdgewehre führen dürfen, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen sind, erklärte Bundesagrarminsiter Schmidt.
Die Novelle des Jagdgesetzes hat für reichlich Verunsicherung gesorgt. Nun hat das Ministerium eine Klarstellung zu halbautomatischen Waffen angekündigt.