Wer zählt laut Definition zum "Junglandwirt"?
Als Junglandwirt zählen junge Landwirte und Landwirtinnen bis zum 40. Lebensjahr, die selbst einen Hof bewirtschaften oder daran beteiligt sind. Sie müssen somit die langfristige und wirksame Kontrolle über den Betrieb in Bezug auf Entscheidungen zur Betriebsführung, Gewinnen und finanzielle Risiken ausüben. Junglandwirte haben meist Landwirt gelernt oder eine andere Ausbildung im Agrarsektor absolviert. Viele Junglandwirte übernehmen den Hof der Eltern und bilden somit die neue Generation auf dem Hof. Die Hofnachfolge ist ein sehr komplexes Thema und beschäftigt die ganze Familie. Aber es gibt auch immer mehr Junglandwirte, die nicht selbst auf einem Hof aufgewachsen sind und neu in den Bereich einsteigen.
Prämie für Junglandwirte
Um jungen Landwirten mehr Anreiz zu geben, einen Hof möglichst früh zu führen, gibt es die sogenannte Junglandwirteprämie. Diese Förderung kann ein Landwirt, der im ersten Antragsjahr sein 41. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, beantragen. Zudem muss er sich als Betriebsleiter auf einem Hof niederlassen oder sich während der 5 Jahre vor der ersten Beantragung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen haben. Auch eine juristische Person oder Personengesellschaft kann die Junglandwirteprämie beantragen, wenn ein Landwirt unter 40 die Betriebskontrolle hat. Genauere Infos finden Sie unter www.landwirtschaftskammer.de.
Einzelne Bundesländer, beispielsweise Brandenburg, unterstützen Junglandwirte mit Projekten wie dem Flächepool Brandenburg oder einem Mentoringprogramm für junge Landwirte.
Studienkurse für junge Landwirte:
In den sogenannten langen Kursen werden junge Landwirte auf ihre Rolle als angehende Betriebsleiter und aktive Mitgestalter der Landwirtschaft vorbereitet. Inhalte sind Agrarpolitik, Betriebsbesichtigungen, Tanzkurs und Stilberatung. Eine Übersicht der verfügbaren langen Kurse finden Sie auf agrarheute.