Der Streit, ob Kuhglocken eine Belästigung sind, geht nicht vor den Bundesgerichtshof. Die Richter haben den Fall abgewiesen.
Weil sein lautes „Kikeriki“ die Morgenruhe eines Rentnerpaars stört, muss Hahn Maurice in Frankreich vor Gericht.
Die Gemeinde Bauma hat entschieden, dass Kuhglocken nicht mehr als Lärm gelten und will Anwohnerklagen damit verhindern.
Weil er durch den Lärm von Kuhglocken nachts nicht schlafen konnte, möchte ein Anwohner die Weidehaltung vor seinem Haus per Klage nun komplett verbieten lassen.
Ein Nachbar hat einen Geflügelzüchter verklagt. Ihm krähen die Hähne zu laut, zu oft und zu früh. Er fordert unter anderem ein Freilaufverbot.