Der Koalitionsausschuss hat auch für die Landwirtschaft wichtige Entscheidungen getroffen. Ein Punkt fehlt allerdings.
Masken im Auto dabei? Führerscheinumtausch steht an? 2023 gibt einige Neuerungen bei Führerschein, Förderung und Versicherung.
Gütertransporte mit KFZ mit mehr als 3,5 Tonnen zGG unterliegen dem Güterkraftverkehrsgesetz, es sei denn es liegen Ausnahmen vor.
Der Bundesrat stimmt den Änderungen zu, damit Landwirte keine Maut zahlen müssen.
Die 40er-Linie und deren Mautfreiheit soll in den Verkehrsgesetzen verankert werden, hat der Verkehrsausschuss beschlossen. Den Bauernverband freut es.
Verbände unterstützen den Regierungsentwurf zur Mautbefreiung für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Sie haben aber noch weitere Forderungen.
agrarheute zieht Halbzeitbilanz. Was hat Sie am meisten interessiert? Das waren Ihre Top-Themen.
Alles geklärt mit der Bauernmaut? Nein, es gibt noch viel Verunsicherung. Im Facebook-Livestream von agrarheute gaben wir Antworten.
Seit 1. Juli gilt die Maut auf Bundesstraßen. Landwirte mit Traktoren sind nicht betroffen. Wir zeigen, wo die Maut für Landwirte trotzdem gilt - und wo nicht.
Die Maut auf Bundesstraßen startet am 1.7.2018. Nicht aber für lof-Fahrzeuge bis 40 km/h. Diese Regeln gelten jetzt.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h sind von der Maut befreit.
Rheinland-Pfalz will im Bundesrat erreichen, dass land-und forstwirtschaftliche Fahrzeuge generell wieder von der Mautpflicht ausgenommen werden.
Ab 1. Juli 2018 auch Traktoren über 40 km/h mautpflichtig werden. Das sagen Facebook-User dazu.
Ab 1. Juli gilt für Traktoren über 40 km/h die Mautpflicht.
Ab 1. Juli 2018 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Eine Drosselung kann sinnvoll sein.
Der Bundestag hat die Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen. Die Mautpflicht wird damit ausgedehnt, für lof-Fahrzeuge gibt es eine Sonderregelung.