Gülledüngung soll möglichst bodennah oder im Boden direkt erfolgen. Wir zeigen, welche Technik erlaubt und welche verboten ist.
Seitdem Prallteller zur Ausbringung verboten sind, müssen Alternativen her. Einfache technische Lösungen zum Nachrüsten oder komplette Neuanschaffungen sind die Lösung. agrarheute hat bei der Vogelsang GmbH nachgefragt.
Seit Januar 2016 ist der Einsatz zentraler Prallteller zur Gülleausbringung verboten. Der Prallkopf von Zunhammer ist weiter erlaubt und kann an allen Fabrikaten nachgerüstet werden.
Seitdem Prallteller zur Ausbringung verboten sind, müssen Alternativen her. Einfache technische Lösungen sind gefragt, womit die alte Gülletechnik nachgerüstet werden kann.
Bereits Anfang 2016 liefen die Übergangsfristen für viele alte Geräte zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern aus - unter anderem für den nach oben abstrahlenden Prallteller. Was noch erlaubt ist, zeigen wir hier.
Nichts verpassen mit unseren Klickhits. Die Top 3 vergangener Woche: Das Schicksal der 30.000 erfrorenen Milchkühe hat unsere Leser in der vergangenen Woche am meisten beschäftigt. Auch die Verbote bei der Gülletechnik und die Auszahlung der Direktzahlungen standen hoch im Kurs.
Prallteller sind seit 1. Januar verboten. Auf welche Techniken zur Gülleausbringung das noch zutrifft - und was erlaubt bleibt - lesen Sie hier.
In der Landwirtschaft ändern sich ab Januar 2016 einige Dinge. Erleichterungen gibt es bei der Hofabgabe, Verbote bei der Ausbringung der Gülle mit Pralltellern. Hier eine Übersicht.