Leben im Alter
Renteninformation: Das sollten Sie nicht überlesen
Seit 2004 sind die Rentenversicherungsträger dazu verpflichtet, ihre Versicherten jährlich über ihre jeweils aktuellen Rentenanwartschaften zu informieren. Worauf es in diesem Schreiben ankommt, weiß die LWK Niedersachsen.