Wer Getreide nachbaut, muss das schriftlich anzeigen. Die STV erinnert daran, bis Ende Juni die Erklärungen einzurechen.
Bis zum 14. Juni müssen die Nachbauerklärungen für den Herbst 2012/Frühjahr 2013 an die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH geschickt werden. Das geht per Post oder online.
Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltung darf Auskünfte über den Nachbau geschützter Sorten und Nachbaugebühren nicht beliebig weit zurückgreifend einfordern.
Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) startet ab Anfang April 2010 den Versand der Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2009/Frühjahr 2010.