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Verkehrsrecht

Achtung: Diese Fahrzeuge brauchen jetzt ein grünes Kennzeichen

am Donnerstag, 24.03.2016 - 13:15 (Jetzt kommentieren)

Im März müssen die Kennzeichen für Mofas und andere ausgewählte Fahrzeuge gewechselt werden. Wer das vergisst, verliert den Versicherungsschutz.

Zum Start der neuen Mofa-Saison muss das blaue Versicherungskennzeichen ausgewechselt werden. Darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht, hin. Ab dem 1. März gilt das grüne Kennzeichen 2016/2017. Wer den Austausch vergisst, verliert den Versicherungsschutz und macht sich außerdem strafbar. Ein Blick in die Tariftabellen der Versicherungen lohnt sich allemal, denn die Unterschiede in den Beiträgen sind mitunter beträchtlich.

Für diese Fahrzeuge gilt das grüne Kennzeichen

Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
Elektrofahrräder oder E-Bikes mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
Motorisierte Krankenfahrstühle.
• Vereinzelte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 bereits versichert waren.

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