Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Arbeitssicherheit

Ballentransport: StVO-Regeln zur Ladungssicherung

am Montag, 23.08.2021 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Das Thema automatische Ladungssicherung beim Ballentransport wird in der Landwirtschaft immer präsenter. Hier finden Sie die StVO-Regeln.

Ballen zu laden ist nicht schwer. Ballen zu sichern dagegen kann zum zeitintensiven, kraftraubenden und manchmal waghalsigen Unterfangen werden. Das Sichern mit Zurrgurten stellt sich als Risiko bei schlecht gesicherter Ladung dar. Denn Zurrgurte sollten im Laufe der Fahrt, vor allem bei längeren und holprigen Fahrten, häufiger überprüft und nachgespannt werden, da die Spannkraft nachlässt.

Wenn man kontrolliert wird, riskiert man Bußgelder wegen nicht vorhandener bzw. nicht ordungsgemäßer Ladungssicherung. Strengere Kontrollen, aber vor allem ein Umdenken bei vielen Landwirten hat das Thema automatische Ladungssicherung in letzter Zeit die Hersteller beschäftigt.

Von Bußgeld bis Strafverfahren: Das sagt die StVO

Nach § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie -einrichtungen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können.

Auf den Punkt gebracht heißt das: Die Ladung muss oben bleiben bzw. dort, wo sie hingestellt wurde. Eine unterlassene Ladungssicherung kann zu viel Ärger und Kosten führen. Neben dem Aufwand für Umladen und Straßenreinigung kommen zumeist noch Bußgeld, Punkte und gegebenenfalls ein Strafverfahren auf die Betroffenen zu. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten kann zusätzlich der Verlust des Versicherungsschutzes möglich sein.

Das agrarheute Magazin Die digitale Ausgabe Oktober 2023
agrarheute_magazin_composing

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...