Die Erntesaison beginnt und damit für viele Landwirte der Ärger über das bürokratische Durcheinander bei Vorgaben und Genehmigungsverfahren für Erntemaschinen im Straßenverkehr. Das kritisiert Frank Oesterhelweg, der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Niedersachsen: "Die Rechtsvorschriften sind nahezu 50 Jahre alt und werden weder den Bedürfnissen der Landwirte noch der technischen Entwicklung mit immer größeren Erntemaschinen gerecht." Er fordert deshalb, eine praktikable Regelung für ganz Niedersachsen zu finden.
Genehmigungsverfahren nicht praktikabel
Für viele moderne Erntemaschinen ist wegen der Überbreite eine Sondergenehmigung für die Nutzung öffentlicher Straßen erforderlich. Die Genehmigungspraxis der niedersächsischen Landkreise unterscheide sich stark voneinander, so Oesterhelweg. Mancherorts würden Fahrten nur an bestimmten Tagen und Uhrzeiten oder für festgelegte Routen erlaubt. "Diese Vorgaben laufen nicht nur der vom Wetter abhängigen Arbeitsweise der Landwirtschaft vollkommen zuwider. Betriebe, die über Kreisgrenzen hinweg Maschinen gemeinsam nutzen, müssen häufig mehrere Genehmigungen einholen und dafür beachtliche Gebühren entrichten."
Überbreitenregelung lockern
Für die CDU-Fraktion ist diese Praxis nicht nachvollziehbar und eine unnötige Behinderung der Arbeit der Landwirte. Oesterhelweg schlägt vor: "Denkbar wäre es, die Regelung zu Überbreiten für Erntemaschinen deutlich zu lockern, beziehungsweise zu vereinfachen. Verkehrsminister Lies sollte die entsprechenden Handlungsanweisungen der Realität in der Landwirtschaft kurzfristig noch für diese Erntesaison anpassen."
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