Die Redaktion von agrarheute erreichen viele Fragen zu den Führerscheinklassen L und T, aber auch zum Fahren mit Mähdreschern auf der Straße. Gleich zwei Leser stellten uns ähnliche Fragen:
- „Ist es richtig, dass man unabhängig von der Führerscheinklasse erst mit 18 Jahren überbreite Maschinen auf öffentlichen Straßen bewegen darf?“
- „Ich bin 16 Jahre und habe die Führerschein Klassen L und T. Darf ich jetzt einen Mähdrescher, der unter 40 km/h läuft (also 25 km/h), auch fahren? Und wie ist es, wenn der Mähdrescher Überbreite hat?“
Wer darf überbreite Mähdrescher fahren?
Wer mit großen landwirtschaftlichen Maschinen ab einer Breite von drei Metern auf der Straße fährt, braucht eine Genehmigung und eine Erlaubnis.
- Für die Ausnahmegenehmigung benötigt man neben der Betriebserlaubnis ein technisches Gutachten für das zu beantragende Fahrzeug. Dieses Gutachten kann vom TÜV oder der DEKRA von einem entsprechenden Sachverständigen erstellt werden.
- Die Erlaubnis nach § 29 StVO müssen Sie bei ihrem örtlichen Straßenverkehrsamt beantragen.
Die Details und Regeln für Maschinen mit Überbreite sind hier zusammengefasst.
Braucht man für überbreite Maschinen den Führerschein Klasse L oder Klasse T?
Ob jemand mit einem überbreiten Mähdrescher fahren darf oder nicht, ist nicht von der Führerscheinklasse abhängig, sondern das legt die örtliche Genehmigungsbehörde fest. Martin Vaupel ist Verkehrsexperte bei der LWK-Niedersachsen. Er berichtet dazu: „Für die Fahrt mit überbreiten Maschinen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. In dieser Genehmigung sind entsprechende Auflagen für die Fahrt auf öffentlichen Straßen aufgeführt und dort könnte auch das Mindestalter von 18 Jahren eine Bedingung sein.“
Gut zu wissen: Allgemeingültig ist das nicht und man kann nicht grundsätzlich sagen, dass 16-Jährige keine überbreiten Maschinen fahren dürfen.
Wie schnell darf man mit 16 Jahren Mähdrescher fahren?
Mit 16 Jahren und einem L-Führerschein dürfen folgende Maschinen gefahren werden:
- Zugmaschinen (Traktor) bis 40 km/h,
- Zugmaschinen mit Anhänger bis 25 km/h,
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher bis 25 km/h.
Mit 16 Jahren und einem T-Führerschein dürfen folgende Maschinen gefahren werden:
- Zugmaschinen (Traktor) bis 40 km/h, auch mit Anhänger (vorausgesetzt der Anhänger ist auf 40 km/h zugelassen),
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher bis 40 km/h
Bei den Geschwindigkeitsangaben zählt diebauartbedingte Höchstgeschwindigkeit(bbH).
Sie haben auch eine Leserfrage? Schreiben Sie uns an pflanze-technik@agrarheute.com
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