Für die Gülleausbringung gelten eine Vielzahl an Regeln. Die Breitverteilung auf dem Acker im Bestand ist verboten. Auf unbestelltem Ackerland muss die Gülle innerhalb von vier Stunden eingearbeitet werden. In manchen Regionen, besonders den roten Gebieten, wurde die Frist auf eine Stunde verringert. Die Ausbringung auf gefrorenem Boden ist generell verboten, ebenso auf wassergesättigten Böden.
Diese Meldung behandelt folgende Themen:
- Gülleausbringung: Diese Geräte sind seit 1. Januar 2016 verboten
- Gülletechnik Prallkopfverteiler
- Ausbringen mit Schwenk- und Pendelverteiler
- Bodennah mit dem Schleppschlauch Gülle ausbringen
- Güllegrubber spart weiteren Arbeitsgang
- Schleppschuhverteiler
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Gülleausbringung: Diese Geräte sind seit 1. Januar 2016 verboten
Weiterhin gelten die Einschränkungen, die schon seit dem 1. Januar 2016 wirksam sind. Demzufolge ist der Einsatz folgender Technik zur Gülleausbringung nicht mehr erlaubt:
- Drehstrahlregner für unverdünnte Gülle
- Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe
- Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler
- Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler
- zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird.
Die Breitverteilung mit Prallkopf oder Schwenkverteiler ist nur noch auf Grünland oder dem unbestellten Acker erlaubt. Auf dem Acker muss die Gülle unverzüglich innerhalb von vier Stunden eingearbeitet werden. Ab 2025 reduziert sich der Zeitraum für die Einarbeitung auf eine Stunde.
Gülleausbringung mit dem Prallkopfverteiler

Prallkopfverteiler werden zur Breitverteilung von Gülle eingesetzt. Nach Öffnen des Gülleflachschiebers am Fahrzeug wird die Gülle über die Pumpe herausgedrückt. Die Flüssigkeit prallt gegen eine Metallplatte und wird dadurch über die gesamte Breite gleichmäßig verteilt.
Entlang von Gewässern ist mit dem Prallkopf ein Abstand 4 m von der Böschungskante einzuhalten, damit keine Nährstoffe ins Wasser gelangen. An hängigen Flächen erhöhen sich die Abstände auf bis zu 10 m.
Güllefässer mit Schwenk- und Pendelverteiler
Anders als bei den Pralltechniken wird der Flüssigmist bei Schwenk- und Pendelverteilern durch Hin- und Herschwenken verteilt. Es entsteht ein großtropfiges Streubild mit sehr guter Breitverteilung. Mithilfe von zwei Schwenkverteilern lassen sich auch größere Arbeitsbreiten realisiert.
Gülleverteiltechnik Schleppschlauch: Auf dem Acker nur mit Einarbeitung
Diese bodennahe Ausbringtechnik ist ab 2020 auf bewachsenen Ackerflächen, beziehungsweise ab 2025 auf Grünland Pflicht. Zur bodennahen Ausbringung zählen auch Schleppschuh- und Schlitzverteiler. Vorteile der bodennahen Ausbringung sind hohe Verteilgenauigkeit, geringe Verschmutzung der Pflanzen und geringe Emissionen.
Ein Nachrüsten, in der Regel Schleppschlauch oder Schleppschuhverteiler, ist oft nur an Fässern möglich, die schon für die Montage dieser Ausbringtechnik vorgesehen waren. Allerdings verringert sich die Nutzlast. Vorsicht: Die Stützlast kann bei leerem Fass negativ werden und ist nicht zulässig.
Güllegrubber: Ausbringen und Einarbeiten in einem Arbeitsschritt
Güllegruber bestechen dadurch, dass der ausgebrachte Flüssigmist sofort eingearbeitet wird. Das funktioniert mithilfe von Grubberzinken, die sich am Ende des Tankwagens befinden. Die Gülle fließt über Schläuche in die durch die Schare entstandene Erdrinne und wird mit lockerer Erde bedeckt.
Schleppschuhverteiler: Weit verbreitete Ausbringtechnik für Grünland und Acker

Schleppschuhverteiler bringen die Gülle noch bodennäher aus als der Schleppschlauchverteiler. Durch den Schleppschuh wird der Bestand etwas geöffnet und die Gülle unterhalb des Bewuchses abgelegt. So wird der Pflanzenbestand besonders im Grünland weniger stark verschmutzt, als mit Schleppschläuchen. Die bodennahe Ausbringung senkt Geruchs- und Ammoniakemissionen deutlich, jedoch in Abhängigkeit von Bewuchshöhe und Bodenfeuchtigkeit.
Gülleausbringung 2025: Was sich ändern wird
Seit 2020 darf Gülle auf bestellten Ackerflächen nicht mehr mit Breitverteilern ausgebracht werden. Für Grünland gilt diese Vorgabe ab 2025. Dann muss auch auf Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau Gülle streifenförmig beispielsweise mit Schleppschuhtechnik ausgebracht werden. Die Bundesländer haben aber die Möglichkeit, in manchen Fällen Ausnahmen zuzulassen, beispielsweise wenn Jauch mit einem Trockensubstanzgehalt (TS) unter zwei Prozent ausgebracht wird, oder für kleine Betriebe.
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