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Schleswig-Holstein

Gülletechnik: Fördergelder für Schleppschuh- und Injektionstechnik

am Dienstag, 14.06.2016 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Schleswig-Holstein fördert die Anschaffung von umweltfreundlicher Gülleausbringungtechnik. Dafür sind bis 2018 jährlich eine Million Euro vorgesehen.

Das Agrarministerium Schleswig-Holstein zahlt Fördergelder für Neuanschaffungen von Gülleausbringungstechnik. Die Förderung ist nur für landwirtschaftliche Betriebe und nur für Anschaffungen von Schleppschuh- und Injektionstechnik vorgesehen. Dabei ist sowohl die Anschaffung als auch die Umrüstung eines Güllewagens möglich.

Soviel wird gefördert

Der Fördersatz beträgt 20 %. Das Mindestinvestitionsvolumen umfasst 20.000 Euro, das maximal förderfähige Investitionsvolumen 250.000 Euro. Bedingung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass es sich um den neuesten Stand der Technik (aktuelle Baureihe) handelt. Darüber hinaus gehende Anforderungen werden nicht gestellt (GV-Besatz/ha, Güllelager etc.)  Die Anschaffung der Technik ist erst nach Antragsbewilligung zulässig.

Die Antragsfrist für das Jahr 2016 endet am 31.10.2016. Die Bewilligungen erfolgen bereits zeitnah nach Antragseingang, wie das Ministerium erklärt.

Ansprechpartner im Ministerium:

Herr Holger Schwabe; holger.schwabe@melur.landsh.de; 0431 988-7353
Herr Thomas Thee; thomas.thee@melur.landsh.de; 0431 988-7003

 

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