Obwohl Lohnunternehmen grundsätzlich in jeder Branche anzutreffen sind, liegt der Fokus häufig auf Landwirtschaftsbetrieben. Die Kunden aus der Land- und Forstwirtschaft, aus kommunalen, gewerblichen und privaten Bereichen erwarten bei der Auftragserledigung moderne, einsatzsichere Maschinen, qualifiziertes Personal und viel Know-how, erklärt der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU). Kein Problem, denken viele, insbesondere die Landtechnikfans, wenn es gedanklich um die Gründung eines Lohnunternehmens geht. Hinter der bunten Welt der Landtechnikvideos steckt aber ein anspruchsvolles Geschäftsmodell, das neben den technischen und fachlichen Voraussetzungen vor allem Betriebsleitungsqualitäten einfordert.
Wichtige Entscheidungen im Vorfeld
Wenn Sie ein Lohnunternehmen gründen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, welche Dienstleistungen Sie konkret anbieten wollen. Von zentraler Bedeutung vor der Gründung ist eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit Fragestellungen wie: Ist die beabsichtigte Geschäftsidee erfolgversprechend? Wie und zu welchen Konditionen soll die Finanzierung erfolgen? Wie hoch muss ich die Dienstleistungspreise ansetzen? Lassen sich diese in der Praxis überhaupt am Markt realisieren? Nur wenn Sie sich sicher sind, dass sich die Unternehmensgründung betriebswirtschaftlich lohnt, sollten Sie das Projekt „Lohnunternehmen“ in Angriff nehmen.
Sicher in die Selbstständigkeit
Im Folgenden gibt Ihnen Pirko Renftel, Rechtsreferent beim BLU, in einer Checkliste Empfehlungen an die Hand, die Ihnen dabei helfen, durch die Gründungsphase zu kommen. Jeder dieser Punkte erfordert für sich jeweils eine genaue, umfassende und auf den konkreten Einzelfall bezogene Prüfung beziehungsweise Berücksichtigung in der Planung, die zum Zeitpunkt der Anmeldung abgeschlossen sein muss. Lohnunternehmen sind Gewerbebetriebe, sodass ein Gewerbe beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde anzumelden ist. Es ist ein Gewerbezweck anzugeben wie zum Beispiel „Durchführung land- und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen“ und/oder „kommunale Dienstleistungen“ und/oder „Durchführung von Transporten“ usw.
Die richtige Rechtsform für das Lohnunternehmen
Für die Anmeldung muss die Rechtsform des Gewerbes feststehen. Lohnunternehmen werden in Deutschland in der Regel in Form von Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft (KG) oder GmbH & Co. KG betrieben. Hierbei unterscheidet sich der jeweilige Haftungsumfang des Gründers erheblich und gegebenenfalls ist zusätzlich eine Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar erforderlich (oHG, GmbH, KG).
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