Der Anwenderschutz wird dabei durch die Kabine und nicht durch die persönliche Schutzausrüstung gewährleistet. Grundlage dieser Entwicklung ist eine neue europäische Norm zur Gestaltung von Kabinen in der Pflanzenschutztechnik. Norbert Alt, stellvertretender Geschäftsführer des VDMA
Landtechnik sagte am Dienstag auf einer Pressekonferenz: Die Industrie unterstützt die Bemühungen mit Nachdruck. Allerdings hat es der europäische Gesetzgeber leider bis heute versäumt, die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Norm zu schaffen.
Für den Praktiker sei die Ausrüstung von Traktoren und Pflanzenschutzgeräten mit entsprechend geschützten Kabinen der sogenannten "Kategorie 4" noch immer mit zusätzlichen Anschaffungs- und Servicekosten verbunden. Das gelte zum Beispiel für den regelmäßig erforderlichen Filtertausch. Ein Zusatznutzen im Sinne der angestrebten Erhöhung des Arbeitskomforts ergebe sich bislang noch nicht: Dies wird sich erst ändern, wenn die neuen Kabinen von den Zulassungsbehörden als Schutzmaßnahme und damit als Ersatz für die persönliche Schutzausrüstung anerkannt werden, betonte der Pflanzenschutzexperte.
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