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Ackerbau

Pflanzenschutz: Neue Kabinen bieten mehr Arbeitskomfort

am Donnerstag, 08.03.2012 - 15:52 (Jetzt kommentieren)

Frankfurt a. M. - Innovative Kabinenkonzepte in der Pflanzenschutztechnik sollen dem Landwirt laut einer neuen Norm mehr Komfort bieten. Die Umsetzung der Richtlinie lässt jedoch auf sich warten.

Der Anwenderschutz wird dabei durch die Kabine und nicht durch die persönliche Schutzausrüstung gewährleistet. Grundlage dieser Entwicklung ist eine neue europäische Norm zur Gestaltung von Kabinen in der Pflanzenschutztechnik. Norbert Alt, stellvertretender Geschäftsführer des VDMA Landtechnik sagte am Dienstag auf einer Pressekonferenz: „Die Industrie unterstützt die Bemühungen mit Nachdruck. Allerdings hat es der europäische Gesetzgeber leider bis heute versäumt, die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Norm zu schaffen.“
 
Für den Praktiker sei die Ausrüstung von Traktoren und Pflanzenschutzgeräten mit entsprechend geschützten Kabinen der sogenannten "Kategorie 4" noch immer mit zusätzlichen Anschaffungs- und Servicekosten verbunden. Das gelte zum Beispiel für den regelmäßig erforderlichen Filtertausch. Ein Zusatznutzen im Sinne der angestrebten Erhöhung des Arbeitskomforts ergebe sich bislang noch nicht: „Dies wird sich erst ändern, wenn die neuen Kabinen von den Zulassungsbehörden als Schutzmaßnahme und damit als Ersatz für die persönliche Schutzausrüstung anerkannt werden“, betonte der Pflanzenschutzexperte.

Industrie erarbeitet Maßnahmen für Praxis

Die Hersteller seien bestrebt, die Norm im Sinne der Anwender zeitnah und zielstrebig umzusetzen. Zurzeit werden zusammen mit behördlichen und landwirtschaftlichen Organisationen die notwendigen Maßnahmen erarbeitet, um einen praxisgerechten Anwenderschutz durch Kabinen zu ermöglichen. Diese zielen im wesentlich darauf ab:
  • die einschlägige Traktoren-Richtlinie und die Europäische Kabinen-Norm zu überarbeiten,
  • die Schutzfunktion von Kabinen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln einzubeziehen bzw. zu erlauben,
  • die Schutzfunktion der Kabine im laufenden Betrieb zu erhalten sowie eine Funktionskontrolle von Kabinen und Filtern im laufenden Betrieb zu ermöglichen.
Die Vorschläge sollen bis spätestens Ende dieses Jahres dem europäischen Gesetzgeber vorgelegt werden. Zielsetzung dabei ist es, Kabinen in Zukunft als alternative Schutzmaßnahmen in vollem Maße gesetzlich anzuerkennen. So lange diese Vorschläge jedoch auf europäischer Ebene nicht aufgegriffen bzw. umgesetzt werden, ist der Anwender auf die vom Mittelhersteller vorgegebenen Schutzmaßnahmen – im Regelfall die persönliche Schutzausrüstung – vor, während und nach der Applikation angewiesen.
gemeinsam mit Partnerorganisationen dafür ein, den in Deutschland erreichten hohen Stand bei der Anwendungstechnik europaweit nachhaltig zu etablieren und weiterzuentwickeln.

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