Viele Fachwerkwerkstatt bieten im Frühjahr Prüftermine an. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin, wenn eine erneute Überprüfung nach drei Jahren ansteht. Die Kosten für die Gerätekontrolle und die Zeit der Prüfung können deutlich reduziert werden, wenn das Pflanzenschutzgerät entsprechend der nachfolgenden Liste vorbereitet wird.
Das sollte vor dem TÜV erledigt werden
- Gründliche Reinigung des gesamten Gerätes innen und außen ist Pflicht. Erledigen Sie das auf einer biologisch aktiven Fläche, also einem Acker oder einer Wiese. Reinigungswasser darf auf keinen Fall in die Kanalisation!
- Wird die Spritze direkt nach dem Winter zur Kontrolle vorgestellt, entfernen Sie vorher das Frostschutzmittel. Fangen Sie es gut auf, Sie können es im kommenden Winter wiederverwenden.
- Sämtliche Gerätefilter werden vorher ausgebaut und gereinigt.
- Düsen ausbauen und reinigen (mit weicher Bürste oder vorsichtig mit Druckluft) - auch ein Ultraschallbad (Optikerbedarf/Einzelhandel) bringt gute Erfolge.
- Wenn bei älteren Geräten keine Bajonettdüsenkappen vorhanden sind, verwenden Sie beim Einbau der Düsen den Düseneinstellschlüssel.
- Bei laufendem Gerät kontrollieren Sie Rückschlagventile bzw. Membranen, Düsen dürfen beim Abstellen der Spritzleitung nicht nachtropfen.
- Wenn die Düsen beim Spritzen stark “flattern“, stimmt der Luftdruck im Luftausgleichsbehälter (Windkessel) der Gerätepumpe nicht. Er sollte geringfügig unter dem Spritzdruck liegen
- Spritze auf Undichtigkeiten überprüfen! Oft reicht zum Abdichten schon das Nachziehen von Schlauchschellen oder Verschraubungen aus.
- Bei der Kontrolle darauf achten, dass lange Injektordüsen (ID, IDN, ID3, HiSpeed, AI, AVI, TTI etc.) bei rund 5 bar und kompakte Injektordüsen (AirMix, IDK, IDKN, IDKT, MD) bei etwa 2 bis 3 bar geprüft werden (praxisüblicher Druck).
- Wo Einstellmöglichkeiten am Gestänge vorhanden sind, sollte dies, wenn erforderlich, auf einer ebenen Fläche waagerecht ausgerichtet werden. Achten Sie auch auf die Klappgelenke, sie sollten kein Spiel haben.
- Wenn über den Behälterdom befüllt wird, ist zur Kontrolle das Einfüllsieb mitzubringen.
- Fahren Sie mit ausreichend Wasser (mind. halbvoller Behälter) zur Kontrolle, das spart Zeit.
Kontrolle der Spritze ist Pflicht
Da es sich um eine Pflichtkontrolle handelt, werden bei Nichteinhaltung dieser Kontrollpflicht entsprechende Bußgelder verhängt. Nachzuweisen ist die Kontrolle über die Plakette am Gerät und durch den Kontrollbericht, der bei der Kontrolle ausgehändigt wird. Gibt es ein zusätzliches Gestänge (z.B. Bandspritz‐ oder Erdbeergestänge), wird dies auf dem Kontrollbogen der eigentlichen Spritze im Feld Bemerkungen vermerkt.