Wer, wie und wann Gülle ausbringen darf, das steht unter anderem im § 6 Abs. 3 der Düngeverordnung. "Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff dürfen im Falle von bestelltem Ackerland ab dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden“. Dies gilt ausdrücklich noch nicht für Grünlandflächen. Auf unbestelltem Ackerland darf auch zukünftig mit den gängigen Breitverteiltechniken und unverzüglicher Einarbeitung gearbeitet werden.
Wie soll die Gülleausbringung ab 2020 funktionieren?
Wie die Ergebnisse unserer agriExperts-Umfrage zeigen, bringen zwei Drittel der Betriebe ihre Gülle weiterhin selbst aus. Zum einen weil die geforderte Technik bereits vorhanden war und zum anderen weil in Ausbringungstechnik investiert wurde. Dabei bleiben die Betriebe beim Ausbringungszeitpunkt zeitlich flexibel.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben: Die Verpflichtung gilt für alle flüssigen organischen Düngemittel, also Gülle, Jauche, Gärreste, flüssigen Klärschlamm, Silosickersaft, PPL (Potato Protein Liquid), Kartoffelfruchtwasser und alle anderen flüssigen organischen Düngemittel, die mehr als 1,5 % N in der Trockenmasse enthalten, beispielsweise Waschwasser aus der Stallreinigung etc.
Welches Ausbringungsverfahren setzen Sie ein?

Schleppschuh, Prallkopf und Schleppschlauch sind die Favoriten bei der Ausbringungstechnik. Technik, welche die Gülle direkt in den Boden einarbeitet, hat noch Potenzial.
Welche Technik wird sich in den kommenden Jahren durchsetzen oder kommen noch weitere Einschränkungen hinzu? agrarheute hält Sie auf dem Laufenden. Ausführliche Informationen finden Sie übrigens auch in unserem Top-Thema Gülle ausbringen: wichtige Regeln und erlaubte Techniken
Hintergrund: Bisher war in allen Kulturen eine Breitverteilung mit Techniken, die nach unten und zur Seite abstrahlen zulässig. Damit waren auch in stehendem Getreide mit Ausnahme des nach oben abstrahlenden, aus dem vorigen Jahrhundert stammenden „Ur-Pralltellers“ alle gängigen breit verteilenden Systeme, z. B. nach unten abstrahlende Prallköpfe, Düsenbalken, Pendelverteiler, Schwenkdüsen zulässig. Die in der Windanfälligkeit und mangelhaften Querverteilung liegenden Nachteile haben in der Praxis schon dazu geführt, dass sich im Ackerbau die bodennah arbeitenden Systeme wie Schleppschlauch- und Schleppschuhverteiler durchgesetzt haben. Landtechnikhersteller haben die ein oder andere Innovation in der Pipeline, die zum Abruf bereit steht.
Welche Technik wird sich in den kommenden Jahren durchsetzen oder kommen noch weitere Einschränkungen hinzu? agrarheute hält Sie auf dem Laufenden. Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Top-Thema Gülle ausbringen: wichtige Regeln und erlaubte Techniken.
Worin sehen Sie die größten Probleme im Rahmen der neuen DüV?

An die nächste Verschärfung in fünf Jahren will noch keiner denken. Für 59 Prozent der Befragten sind vor allem die hohen Investitionen das Problem. Nur 23 Prozent nannten bei dieser Frage die unsichere Gesetzeslage.
So ist die Lage: Als zulässige Technik bleiben Schleppschlauch-, Schleppschuh- und Schlitz- bzw. Injektionsverteiler übrig. Diese Pflicht zur streifenförmigen Ausbringung gilt ausdrücklich nur für bestellte Ackerflächen, in der Regel also Flächen, auf denen Getreide, Raps, Hackfrüchte oder sonstige Ackerkulturen ausgesät wurden. Als „bestellt“ gilt dabei eine Ackerfläche, sobald die Saat im Boden ist. Vereinfacht kann man auch schlussfolgern, dass immer dann eine Ablage auf oder in den Boden erforderlich ist, wenn eine anschließende Einarbeitung der Wirtschaftsdünger dazu führen würde, die zu düngende Kultur zu zerstören.
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