Die Investition in einen Gülletankwagen wird ab sofort nicht mehr im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für Landwirtschaft gefördert. Das teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 17. Juni 2022 mit. Grund für die Anpassung des Förderprogramms ist eine umfassende Auswertung zur bisherigen Inanspruchnahme der Förderung. Das Ergebnis verdeutliche die bisher positive Annahme der Förderung und die Ausrichtung auf Klima-, Natur- und Umweltschutz.
Förderung von Gülletankwagen gestoppt
Die einzige Ausnahme bei der insgesamt positiven Bewertung der Förderung sei laut BMEL die optionale Mit-Förderung von Gülletankwagen inklusive Ausbringsystem. Über das Investitionsprogramm werde es daher keine Förderung für Gülletankwagen mehr geben. Ausbringsysteme für flüssige Wirtschaftsdünger sollen jedoch weiterhin gefördert werden, da diese eine hohe Fördereffizienz aufweisen und erheblich zur Verbesserung der exakten Nährstoffverteilung und der Minderung von Ammoniakemissionen beitragen. Mit dem Ende der Förderung von Gülletankwagen stehen nun mehr Fördermittel für andere Kategorien zur Verfügung. So soll es mehr Antragstellern ergmöglicht werden, am Förderprogramm teilzunehmen.
Was ist das Investitions- und Zukunftsprogramm für Landwirtschaft?
Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft fördert das BMEL landwirtschaftliche Unternehmen, Lohnunternehmen, Maschinenringe und Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, die in moderne Technologie investieren wollen. Hauptziel ist, mit einem Technikschub die Leistungen der Landwirtschaft zur Emissionsminderung, zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Ressourceneffizienz signifikant zu steigern. Hierfür stehen bis 2024 jährlich rund 200 Millionen Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden fast 10.000 Investitionen gefördert. Die Förderung kann über die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) beantragt werden.
Rentenbank startet neue Interessenbekundung
Vom 18.07.2022 bis zum 27.07.2022 können über das Förderportal die Interessenbekundungen für das neue Verfahren der Landwirtschaftlichen Rentenbank abgegeben werden. Die Interessenbekundungen von April 2021 verlieren ihre Gültigkeit, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Daher müssen alle an einer Förderung Interessierten an der neuen Interessenbekundung teilnehmen. Nach dem Ende des Zeitraums werden ab August 2022 die ersten Einladungen zur Antragsstellung von der Rentenbank verschickt.
Auf dem Föderportal der Rentenbank kann nach Registrierung die Interessenbekundung eingereicht werden.
Neue Frist für "Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern"
In dieser Antragsrunde gibt es eine neue Frist für die Kategorie Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern. Diese wurde für die Erstellung des Zuschussantrags auf 120 Tage verlängert. Das hängt mit den häufig sehr zeitintensiven Förderungs-Verfahren zusammen. In den übrigen Kategorien bleibt die Frist von bisher 30 Tagen weiterhin bestehen.
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