Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h“ von der Maut befreit. Dazu stellt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer heute in einem Schreiben an DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken klar, dass unter diesem Freistellungstatbestand sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen fallen. Das hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuvor anders gesehen.
Der Bayerische Bauernpräsident Walter Heidl dankte dem Bundesverkehrsminister für diese wichtige Entscheidung. Heidl hatte sich an Verkehrsminister Scheuer gewandt und gebeten, „dass bis zu einer klarstellenden Gesetzesänderung auf eine Mauterhebung verzichtet wird“. Der CSU-Politiker hatte Heidl am Mittwochvormittag dazu telefonisch informiert.
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Kulanzregelung bis Januar 2019
Vor allem kommt der Bundesverkehrsminister der berufsständischen Forderung nach, für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren, ebenfalls von der Maut auszunehmen. Bis zum 1. Januar 2019 gibt es dazu eine Kulanzregelung, weil voraussichtlich erst ab dem 1. Januar die von Deutschem Bauernverband (DBV), Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) gemeinsam auf dem Weg gebrachte und von mehreren Bundesratsausschüssen letzte Woche nahezu einstimmig unterstützte Initiative greift, das Bundesfernstraßenmautgesetz so zu ändern, dass die bisherigen und durch OVG-Urteile in Frage gestellten Ausnahmetatbestände wieder gelten.
Es sei unverhältnismäßig und bürokratisch, jetzt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit Fahrzeuggeräten zur Mauterfassung (OBU) auszurüsten, wenn diese Fahrzeuggeräte in sechs Monaten nicht mehr benötigt werden, weil keine Mautpflicht mehr besteht, teilt Bundesverkehrsminister Scheuer mit.
Rukwied begüßt die Freistellung von der Maut
DBV-Präsident Joachim Rukwied zeigt sich bei dem heute in Wiesbaden beginnenden Deutschen Bauerntag erleichtert über das Entgegenkommen des Bundesverkehrsministers: „Bauern und Lohnunternehmen benutzen die Straßen nur am Rande ihrer Tätigkeiten. Die Freistellung von der Maut ist nur folgerichtig und vom Gesetzgeber gewollt.“
Ab 1. Juli 2018 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Bislang besteht die Mautpflicht auf allen Bundesautobahnen und ca. 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Ab 1. Juli kommen 38.000 km Bundesstraßen dazu.
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