Bußgeld: Wo Sie mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aufpassen müssen
Geschwindigkeit, Beladung, Ausstattung: Es gibt viele Punkte, auf die man achten muss, um mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen sicher unterwegs zu sein. Bei diesen Mängeln drohen Bußgelder.

Julia Eder, agrarheute
am Montag, 04.05.2020 - 07:01
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Wer innerorts mit dem Traktor oder einem anderen Fahrzeug über 3,5 t rechts abbiegt, muss zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Eine höhere Geschwindigkeit zieht ein Bußgeld von 70 € und einen Punkt nach sich.
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Für Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts gibt es neben einem Punkt und einem Bußgeld von bis zu 100 € künftig einen Monat Fahrverbot.
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Ab dem 28. April gilt während des Überholens von Fußgängern und Radfahrern ein Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts.
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Wer auf Fahrradstreifen, Rad- und Gehwegen hält und parkt, muss nun ein Bußgeld von 100 € zahlen und erhält einen Punkt. Für das Halten in zweiter Reihe werden 55 € fällig
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Julia Eder/agrarheute
Innerorts kann die erhöhte Geschwindigkeit mit einem Anhänger den Fahrer von 20 Euro bei 10 km/h bis 680 Euro, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot bei über 60 km/h kosten.
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Wer außerorts die Geschwindigkeit mit einem Anhänger überschreitet, muss mit Bußgeldern rechnen. Diese reichen von 15 Euro bei 10 km/h bis hin zu 600 Euro, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot bei über 60 km/h.
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Ladung muss verkehrssicher verstaut werden. Ist das nicht der Fall, drohen Bußgelder ab 25 Euro. Das höchste Bußgeld muss bezahlt werden, wenn die Ladung nicht vorschriftsmäßig vertaut wurde, die Verkehrssicherheit erheblich litt und es zum Unfall kam: 120 Euro und 1 Punkt.
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Wer zu viel auf den Anhänger packt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Die Überladung kostet bei 2 bis 5 Prozent zu viel 35 Euro bis hin zu 425 Euro und 1 Punkt bei mehr als 30 % zu viel. Das sind die Regeln zu zulässiger Länge, Breite und das Gesamtgewicht von landwirtschaftlichen Gespannen.
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Nur Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung dürfen mit einer gelben Rundumleuchte ausgerüstet sein. Werden die Vorgaben nicht eingehalten und gibt es beispielsweise keine Genehmigung für den Einsatz der Rundumleuchte, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei kann ein Bußgeld von 20 Euro verhängen.
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Anhänger sind nur zulassungsfrei bei Anbringung eines 25 km/h Schildes sowie eines Wiederholungskennzeichens einer zugelassenen Zugmaschine des Betriebes. Ist das nicht der Fall, kann das zu einem Bußgeld von 70 Euro zuzüglich Gebühren und Punkten in der Verkehrssünderdatei führen.
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5 Euro muss man bezahlen, wenn man dabei erwischt wird, einen Anhänger ohne Unterlegkeile zu führen.