Neuer Bußgeldkatalog: Wo Sie als Landwirt jetzt aufpassen müssen

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Im neuen Bußgeldkatalog 2021 gibt es Änderungen, die auch Landwirte betreffen. Vor allem die Strafen bei überhöhten Geschwindigkeiten sind gestiegen. Wir haben den Überblick.
Anke Fritz und Julia Eder
am Dienstag, 09.11.2021 - 11:20
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Wer innerorts mit dem Traktor oder einem anderen Fahrzeug über 3,5 t rechts abbiegt, muss zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Eine höhere Geschwindigkeit zieht ein Bußgeld von 70 € und einen Punkt nach sich.
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Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 21 km/h innerorts kosten 80 € und führen zu einem Monat Fahrverbot. Über 26 km/h außerorts gibt es neben einem Punkt und einem Bußgeld von bis zu 100 € einen Monat Fahrverbot.
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Seit 9. November 2020 gilt während des Überholens von Fußgängern, Rad- oder E-Scooter-Fahrern ein Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts.
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Wer über eine Stunde auf Rad- und Gehwegen parkt, muss ein Bußgeld von 70 € zahlen und erhält einen Punkt. Für das Halten in zweiter Reihe werden 55 € fällig.
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Neu im Bußgeldkatalog sind die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Zukünftig kosten Überschreitungen innerorts von bis zu 10 km/h, 30 € statt bisher 15 € kosten. Traktor und Lkw ab 3,5 t oder Pkw mit Anhänger müssen 30 € anstatt 20 € zahlen. Innerorts kann die erhöhte Geschwindigkeit mit einem Anhänger den Fahrer von 20 Euro bei 10 km/h bis 700 Euro, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot bei über 60 km/h kosten.
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NEU: Außerorts steigen mit dem neuen Bußgeldkatalog die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 10 km/h von bisher 10 auf 20 Euro bis 3,5 t und von bisher 15 auf 30 Euro mit Schlepper. Wer außerorts die Geschwindigkeit mit einem Anhänger überschreitet, muss mit Bußgeldern von 30 Euro bei 10 km/h bis hin zu 700 Euro, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot bei über 60 km/h rechnen.
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Ladung muss verkehrssicher verstaut werden. Ist das nicht der Fall, drohen Bußgelder ab 10 Euro. Das höchste Bußgeld muss bezahlt werden, wenn die Ladung nicht vorschriftsmäßig verstaut wurde, die Verkehrssicherheit erheblich litt und es zum Unfall kam: 120 Euro und 1 Punkt.
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Wer zu viel auf den Anhänger packt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Die Überladung kostet bei 2 bis 5 Prozent zu viel 35 Euro bis hin zu 425 Euro und 1 Punkt bei mehr als 30 % zu viel. Das sind die Regeln zu zulässiger Länge, Breite und das Gesamtgewicht von landwirtschaftlichen Gespannen.
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Nur Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung dürfen mit einer gelben Rundumleuchte ausgerüstet sein. Werden die Vorgaben nicht eingehalten und gibt es beispielsweise keine Genehmigung für den Einsatz der Rundumleuchte, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei kann ein Bußgeld von 20 Euro verhängen.
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Anhänger sind nur zulassungsfrei bei Anbringung eines 25 km/h Schildes sowie eines Wiederholungskennzeichens einer zugelassenen Zugmaschine des Betriebes. Ist das nicht der Fall, kann das zu einem Bußgeld von 70 Euro zuzüglich Gebühren und Punkten in der Verkehrssünderdatei führen.
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5 Euro muss man bezahlen, wenn man dabei erwischt wird, einen Anhänger ohne Unterlegkeile zu führen.