Vor Kurzem haben wir eine Übersicht über die Regeln bei den Führerscheinklassen zusammengefasst. Doch gerade bei L- und T-Führerschein gibt es immer wieder Unsicherheiten, die uns als Leserfragen erreichen. Dieses Mal wurden wir auf facebook gefragt:
"Darf ich mit L-Führerschein einen druckluftgebremsten Anhänger bis 40 t fahren?"
Wir haben bei Martin Vaupel, Verkehrsexperte bei der LWK Niedersachsen, nachgefragt.
Druckluftgebremste Anhänger dürfen mit L-Führerschein gefahren werden
Die kurze Antwort: "Ja, das ist möglich." Die Art der Bremsen des Anhängers hat mit der Führerscheinklasse nichts zu tun. Bei Druckluftbremsen gibt es keine separaten Regelungen
Aber bei Auflaufbremsen muss man aufpassen, gibt Vaupel zu bedenken: "Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 8 t erlaubt." Und es gibt weitere Einschränkungen:
- Wirkt die Bremse nur auf eine Achse, ist die Geschwindigkeit des Anhängers auf 25 km/h begrenzt.
- Werden alle Räder des Anhängers durch die Auflaufbremse gebremst, kann der Anhänger eine Zulassung für 40 km/h bekommen.
- Werden jedoch zwei auflaufgebremste Anhänger am Traktor mitgeführt, darf nur 25 km/h gefahren werden und die Anhänger sind mit 25er-Geschwindigkeitsschildern zu kennzeichnen.
L-Führerschein: Mit Anhänger nur 25 km/h
Grundsätzlich darf mit dem L-Führerschein mit jedem Anhänger nur 25 km/h schnell gefahren werden. Je nach Kombination der Fahrzeuge und den zulässigen Gesamtgewichten der Einzelfahrzeuge, darf das Gesamtgewicht eines Zuges mit mehr als vier Achsen, nicht mehr als 40 t betragen.
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