Warum muss man alle Führerscheine in EU-Führerscheine tauschen?
Vor allem geht es darum, die Dokumente fälschungssicher zu machen. Das Gute daran: Der neue EU-Führerschein ist in allen EU-Ländern gültig, auch in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.
Wer muss in den Jahre 2022 und 2023 seinen Führerschein umtauschen?
Der Umtausch der alten Führerscheine verläuft in Staffel und über Jahre hinweg. Die erste Frist läuft allerdings bereits zum 19. Juli 2022 aus. Landwirte, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und einen Führerschein besitzen, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, müssen jetzt unverzüglich umtauschen, sonst wird der Führerschein ungültig und ein Verwarngeld im Straßenverkehr droht.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Umtauschfrist bereits verlängert. Ursprünglich hätte alle 64- bis 68-Jährigen bereits zum 19. Januar 2022 umtauschen sollen.
Die nächste Gruppe im Führerscheinumtausch sind alle zwischen 1959 und 1964 Geborenen. Hier läuft die Frist zum 19. Januar 2023 ab.
Wo können Landwirte den Früherschein umtauschen?
Für den Austausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnorts zuständig. Alle Fahrer brauchen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den aktuellen Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto.
Landwirte mit Papierführerschein: an diesem Stichtag müssen sie tauschen
Umtauschfrist für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 (Frist läuft zum 19. Juli 2022 ab!) |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
+++ Hinweis: In einer älteren Version waren andere Werte zu lesen. Wir haben die Zahlen am 21.10.2021 aktualisiert.
Landwirte mit Scheckkarte: an diesem Stichtag müssen sie tauschen
Umtauschfrist für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Worauf müssen Führerscheinhalter der alten Klasse 3 achten?
Die alte Klasse 3 beinhaltet nicht die für Landwirte wichtige Führerscheinklasse T. Mit Klasse 3 dürfen Landwirte zwar Schlepper mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 32 km/h fahren, der Schlepper darf allerdings nur 7,5 t zulässige Gesamtmasse aufweisen. Bei der Mitnahme von zwei Anhängern gilt bei der Betriebsgeschwindigkeit eine Grenze von 25 km/h.
Deshalb sollten Besitzer der alten Klasse 3 den Führerschein möglichst schnell umschreiben lassen und die Klasse T beantragen. Es ist wichtig, beim neuen Führerschein zu überprüfen, ob die Klasse T eingetragen wurde.
Führerscheininhaber der alten Klasse 3 erhalten die Klassen C1 und C1E. Damit dürfen LKWs bis 7,5 t gefahren werden. Das gilt ebenso für Zugkombinationen mit Anhängern bis 12 t zulässiges Gesamtgewicht. Auch die Klasse CE 79 lässt sich bei der zuständigen Führersteinstelle beantragen. Ab dem 50. Lebensjahr ist für die Klasse CE 79 zusätzlich eine allgemeinmedizinische sowie eine augenärztliche Untersuchung notwendig.
Wichtig für Landwirte: Klasse T nicht beim Führerscheintausch vergessen
Die Führerscheinklasse T gibt es seit 1999. Mit der Klasse T dürfen Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h auch mit zugelassenen Anhängern gefahren werden. Mit einer Zulassung bis zu 40 km/h können auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Feldhäcksler oder Teleskoplader mit der Klasse T gefahren werden.
Wo auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 50 km/h Traktoren und 40 km/h Anhänger im Einsatz sind, ist die Beantragung der Klasse T sinnvoll. Nur Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, können die Klasse T beantragen. Dabei verlangen die Führerscheinstellen meistens eine formlose Bestätigung – zum Beispiel vom Arbeitgeber oder von einem zuständigen Amt wie der örtlichen Landwirtschaftskammer. Inhaber der alten LKW-Klasse 2 müssen keinen Antrag stellen, da hier die Klasse T automatisch zugeteilt wird.
Hinweis: Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat bestätigt, dass eine nachträgliche Beantragung der Klasse T auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Das geht auf § 6 Absatz 6 Fahrerlaubnis-Verordnung zurück.
Tatsächlich lehnen viele Führerscheinstellen eine nachträgliche Beantragung der Klasse T ab. Deshalb will das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eine Klärung auf Bundesebene anstreben. Das kann aber eine Weile dauern.
Was ist für Inhaber der Klasse 2 wichtig?
Inhaber der alten Klasse 2 dürfen neben LKWs auch landwirtschaftliche Fahrzeuge der Klasse T fahren. Das gilt allerdings nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Ältere Führerscheininhaber müssen den Führerschein bei der örtlichen Führerscheinstelle umschreiben lassen und die Klasse C/CE beantragen. Die Umschreibung ist auch empfehlenswert, wenn der LKW-Führerschein gerade nicht genutzt wird, weil die zuständige Führersteinstelle nur dann automatisch die Klasse T einträgt. Auch für die Beantragung der LKW-Klasse C/CE ist ein Besuch beim Allgemein- und Augenarzt nötig. Diese ist alle fünf Jahre zu wiederholen und bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Für die Klasse T sind keine ärztlichen Untersuchungen vorgeschrieben.
Was ist das Mindestalter für die Klasse C/CE?
Am 19. Januar 2013 wurde das Mindestalter für den Erwerb des LKW-Führerscheins auf 21 Jahre erhöht. Ausgebildete Berufskraftfahrer, Fachkräfte im Fahrbetrieb oder ähnlich Qualifizierte, wie LKW-Fahrer, die gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz über eine Grundqualifikation verfügen, können bereits mit 18 Jahren den LKW-Führerschein machen. Die Qualifikation ist allerdings nur für Personen im gewerblichen Güterverkehr interessant. Bei Landwirten, die ihre eigenen Produkte befördern, gilt diese Regel nicht.
Wer darf mit Klasse L und T fahren?
Die Führerscheinklassen L und T lassen sich nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken (LoF) nutzen, die laut §6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung genau definiert sind. Eine genaue Einteilung der Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier.
Welche Ausnahmen gelten bei landwirtschaftlichen Führerscheinklassen?
- Seit 28.07.2009 dürfen als gewerblich eingestufte land- oder forstwirtschaftlichen (LoF) Erzeugnisse oder Bedarfsgüter mit den Führerscheinklassen L oder T transportiert werden. Dagegen darf eine Privatperson, die beispielsweise Kaminholz aus dem Wald abtransportiert, dies nicht mit den Klassen L oder T tun, weil der lof Zweck nicht erfüllt ist. Dafür ist die Führerscheinklasse C/CE erforderlich.
- Inhaber der alten Klasse 2, 3, 4 oder 5 bekommen bei der Umschreibung hinter der Klasse L die Schlüsselzahl 174 eingetragen. Damit können sie Traktoren bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und mit Anhängern bis 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit fahren.
- Klasse 3 Führerscheine lassen sich nur auf Klasse T umschreiben, wenn der Fahrer bescheinigt, dass er den Führerschein für Lof-Zwecke benötigt.
- Die 2. Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erlaubt die Führerscheinklassen L und T auch auf Brauchtumsveranstaltungen, bei Feuerwehreinsätzen, nicht gewerbstätigen Landschaftssäuberungen oder Gebrauchsmaterialsammlungen sowie bei Tätigkeiten von Feldgeschworenen und zur An- und Abfahrt der genannten Einsätze einzusetzen.
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