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Bodennahe Ausbringung

Rohrverteiler, Schleppfix und Co.: LfL lobt alternative Gülletechnik

Rohrverteiler Allgäu
am Sonntag, 30.07.2023 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Die bodennahe Gülleausbringung wird ab 2025 auch auf Grünland zur Pflicht. Landwirte müssen auf- oder umrüsten, oder auslagern. In jedem Fall muss neue Technik her. Neben Schleppschlauch und Schleppschuh gibt es Lösungsansätze aus Bayern und der Schweiz. Aber sind Rohrverteiler und Schleppfix überhaupt zulässig?

"Güllewürste, nein Danke!" Im Allgäu hängen Banner an der Straße, die Diskussion über die künftig verpflichtende bodennahe Gülleausbringung gemäß Düngeverordnung bleibt hitzig. Viele Bauern wollen weder Schleppschuh noch Schleppschlauch. Die Technik sei zu teuer und nicht kompatibel mit der hügeligen Landschaft im Alpenraum. Und: Vor allem Milchviehhalter, die Eingrasen, haben Angst vor Futterverschmutzung durch angetrocknete Güllewürste auf der Fläche. 

Der Rohrverteiler aus Altusried könnte ein Kompromiss sein. Das Gerät, das von Landwirten im Allgäu entwickelt wurde, macht bodennahe Breitverteilung möglich. Und auch der Schleppfix aus der Schweiz bietet einen interessanten Lösungsansatz für eine regelkonforme Gülleausbringung ab 2025. 

Robert Knöferl ist Düngespezialist bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und sagt: „Jede alternative Gülletechnik am Markt ist wertvoll.“ Die Betriebe, Strukturen und auch die Graszusammensetzung seien sehr unterschiedlich. „Die Landwirte müssen ausprobieren, welches System für ihre Anforderungen am besten funktioniert.“ Da ist eine gewisse Auswahl am Technikmarkt von Vorteil. 

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In Bayern wurde "bodennah" und "streifenförmig" näher definiert

Laut Düngeverordnung muss die Gülle künftig „bodennah“ und „streifenförmig“ ausgebracht werden. In Bayern wurde diese Vorgabe bereits näher definiert: Unter streifenförmig ist eine Ausbringung zu verstehen, bei der mindestens 50 Prozent der Fläche nicht mit Gülle benetzt sein dürfen und der benetzte Streifen höchstens 25 cm in der Breite messen darf. Außerdem darf die Gülle bis maximal 20 cm über dem Boden ausgebracht werden. Diese Vorgaben werden laut des jeweiligen Herstellers sowohl vom Schleppfix aus der Schweiz als auch vom Rohrverteiler aus dem Allgäu eingehalten. 

Weitere Bundesländer haben bereits oder werden wohl nachziehen

„Wir in Bayern werden an dieser klaren Definition festhalten. Das sind leicht nachzuweisende Kriterien“, sagt Knöferl. Er geht davon aus, dass andere Bundesländer hier bald nachziehen oder dies bereits getan haben. Jedoch: „Sicher ist im Düngerecht auf Dauer nichts. Es ist schwer, da eine belastbare Prognose zu stellen.“ Es gebe ja wiederum bereits Überlegungen, ob irgendwann überall geschlitzt werden muss, um die Ammoniakemissionen beim Güllefahren komplett zu reduzieren. Sollte es soweit kommen, wären dann aber auch Schleppschuh und Schleppschlauch nicht mehr regelkonform.

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