Der Landwirt ist nicht verpflichtet, den Wagen beim Transport abzudecken. Beim Silotransporten muss er jedoch laut Gesetz dafür sorgen, dass die Ladung gesichert wird. Nach § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie auf dem Anhänger bleibt. Trotz aller guter Absichten, kann es passieren, dass "hinten mal was runter fällt". Gerade bei trockener Silage kann eine Abdeckung Abhilfe schaffen. Vor diesem Hintergrund werden vermehrt technische Ausstattungen zur Ladungssicherung von Häckselwagen angeboten. Wir stellen Ihnen im Folgenden zwei Systeme vor.
1. Ladewagen mit Rollosystem
Die einfachste Abdeckungsvariante ist die Ausführung, die wie ein Rollo funktioniert. An Vorder- oder Heckseite des Anhängers ist ein Netz wie ein Rollo aufgewickelt. Mit Hilfe von zwei federgespannten Tragearmen wird es über den Wagen gezogen. Das Aufrollen des Netzes erfolgt mit einem elektrischen oder hydraulischen Antrieb. Diese Variante lässt sich relativ einfach und kostengünstig an den meisten Silowagen nachrüsten.
2. System "Fliegenklatsche"
Diese Ausführung ist von der Konstruktion und vom Aufbau aufwendiger als die Rollovariante, aber nach Aussagen vieler Lohnunternehmer auch wesentlich stabiler und haltbarer. Ist der Silowagen gefüllt, werden die Klappen, die während des Ladevorgangs seitlich an der Außenwand hängen, in der Regel hydraulisch über der Ladung zusammengeschlagen, daher auch die Bezeichnung "Fliegenklatsche". Diese Klappen sind meistens auch mit einem Gitternetz oder einer Plane bespannt.
Das ist bei den Silowagen zu beachten
- Silowagen müssen generell nicht abgedeckt werden.
- Entscheidend ist, dass von der Ladung nichts auf die Straße fällt.
- Werden Fahrzeuge nicht so voll beladen und die Geschwindigkeit angepasst, lassen sich auf einfache Weise Ladungsverluste vermeiden.
- Bei Anwohnern, der Polizei und allen Verkehrsteilnehmern kommen die Abdeckungen gut an und sind ein aktiver Beitrag für mehr Image und Akzeptanz. Entscheidend ist, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer an erster Stelle steht.
Den vollständigen Beitrag können Sie im Land & Forst, Nr. 11, vom 17. März 2016 lesen.
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