
Ab 1. Februar 2025 gilt die Pflicht zur streifenförmigen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf Flächen mit Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau. Zu diesem Thema hat die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) ein Merkblatt Nr. 471 „Futterhygiene bei der Gülleausbringung im Grünland – Hinweise zum optimalen Einsatz von Schleppschuh und Injektion“ veröffentlicht. Ein Autorenkollektiv der DLG geht darin auf emissionsarme, bodennahe und streifenförmige Ausbringtechniken (Schleppschlauch, Schleppschuh und Injektion) im Hinblick auf futterhygienische Aspekte ein.
Mehr Stickstoff aus der Gülle
Zentraler Anspruch beim Einsatz bodennaher Ausbringungstechnik ist ein sauber geerntetes und hygienisch einwandfreies Futter von Flächen, die hinsichtlich geschlossener Nährstoffkreisläufe sowie einer hohen Verwertung des Stickstoffs mehrmals im Jahr – insbesondere während der Vegetationsperiode – mit flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle, Jauche, Biogasgärrest) gedüngt werden.
Tipps von Praktikern und Wissenschaftlern
Das Merkblatt beschreibt Ergebnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen und Erfahrungen von Praktikern, die die Technik bereits in dem geforderten Sinne einsetzen. Dies soll dazu beitragen, Grünlandlandwirten und Futterbaubetrieben die optimierte Anwendung dieser emissionsarmen Gülleapplikationstechniken im Vergleich zur Breitverteilung nahe zu bringen und bestehende Unsicherheiten bzw. Vorbehalte gegenüber den neuen Verfahren und den damit verbundenen futterhygienischen Gesichtspunkten abzubauen.
So bekommen Sie das Merkblatt
Hier können Sie das Merkblatt Futterhygiene bei der Gülleausbringung im Grünland abrufen. Weitere Informationen erhalten Sie im DLG-Fachzentrum Landwirtschaft (Kontakt: Dr. Detlef Kampf, Tel.: 069/24788-320, Mail: d.kampf@dlg.org).
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