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LoF-Fahrzeuge und Straßenverkehrsrecht

Mähdrescher kein Schwertransport: Begleitfahrzeug trotzdem Pflicht

Fahren Mähdrescher oder andere Erntemaschinen mit Überbreite (ab 3,26 m) in Brandenburg auf der Straße, brauchen sie ein Begleitfahrzeug. Die Regelungen dazu haben sich jetzt geändert. Für Landwirte und Lohnunternehmer wird es einfacher - ein wenig.
am Mittwoch, 08.03.2023 - 07:29 (Jetzt kommentieren)

In Brandenburg mussten spezielle Begleitfahrzeugen überbreite Mähdrescher begleiten. Das ändert sich jetzt. Sehr breite Erntemaschinen von Landwirten und Lohnunternehmern dürfen aber trotzdem nicht allein auf sie Straße.

Erntemaschinen für die Landwirtschaft sind häufig sehr breit. Für Traktoren, Mähdrescher und Feldhäcksler im Lof-Einsatz gilt bundesweit eine Ausnahme: Lof-Fahrzeuge dürfen 3 m breit sein. Schwieriger wird es, wenn Mähdrescher oder Feldhäcksler breiter sind. Dann ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Manche Bundesländer schreiben ein Begleitfahrzeug vor, das den Verkehr auf die Überbreite aufmerksam macht. Waren Landwirte in Brandenburg mit einem überbreiten Mähdrescher unterwegs, musste sie wie ein Schwertransport begleitet werden, doch das hat sich jetzt geändert.

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LoF-Fahrzeuge in Brandenburg brauchen ein Begleitfahrzeug

Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite ab 3,26 m können zukünftig ein betriebseigenes Fahrzeug als Begleitfahrzeug (BF2) nutzen. Das teilte der Landesbauernverband Brandenburg in einer Pressemeldung mit. Zwei Jahre lang sollen die Gespräche zwischen Verbänden, Parteien und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung gedauert haben, bis Anfang März 2023 eine Lösung gefunden wurde.

Mähdrescher ist kein Schwerlasttransport – eigenes Begleitfahrzeug ausreichend

Bisher mussten land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite von 3,26 bis 3,49 m von einem Begleitfahrzeug begleitet werden, wenn sie eine längere Strecke als 20 km unterwegs waren. Das Begleitfahrzeug musste der Kategorie 3 (BL3) entsprechen, also solchen Begleitfahrzeug, die für Schwerlasttransporte zum Einsatz kommen. Diese Begleitfahrzeuge seien teuer und bundesweit nur in begrenzter Anzahl und nur zu bestimmten Zeiten zur verfügbar.

Überbreite Erntemaschinen mit Begleitfahrzeug – Bundesländer regeln das unterschiedlich

Die Regelung zu Erntemaschinen und eventuell notwendigen Begleitfahrzeugen ist in den Bundesländer unterschiedliche geregelt. In Bayern sind beispielsweise in manchen Landkreisen Begleitfahrzeuge für Mähdrescher Pflicht.

Dagegen gilt im gesamten Bundesgebiet: Wer mit überbreiten landwirtschaftlichen Maschinen auf der Straße fährt, braucht eine Genehmigung und eine Erlaubnis. Wir erklären in dem Artikel Überbreite Maschinen: Wann Sie eine Genehmigung beantragen müssen, was der Unterschied ist und welche Regeln für Mähdrescher und andere Maschinen mit Überbreite gelten.

Mit Material von Landesbauernverband Brandenburg

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