Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Landwirte aufgepasst

Maibaum: Hinweise und Vorschriften für den Transport mit Landmaschinen

Bayern beim Transport eines Maibaums mit einem Traktor
am Mittwoch, 26.04.2023 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Beim Aufstellen sowie dem Transport des Maibaums mit Landmaschinen sind einige Regeln zu beachten. Die Polizei gibt hierzu Hinweise und nennt die Vorschriften für Landwirte.

Der 1. Mai steht vor der Tür und somit auch das Aufstellen des Maibaums. Man solle sich frühzeitig Gedanken im Hinblick auf Beschaffung und Transport des Baumes machen, rät die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis.

Denn gerade auch beim Transport mit Landmaschinen gelten einige Regeln, die Landwirte unbedingt beachten sollten. Sie würden - bei allem Verständnis für die traditionellen Maibrauchtümer - von der Polizei in der Mainacht besonders im Fokus stehen.

Quittung mitnehmen: Maibaum illegal fällen ist eine Straftat

Eines macht die Polizei gleich vorweg allen klar, die einen Maibaum aufstellen wollen: „Das Fällen von Bäumen im Wald, Parks oder auch in der Nachbarschaft ist eine Straftat! Die Angebote, auf legale Weise an eine frisch geschlagene Birke zu kommen, sind vielfältig.

Damit es bei Kontrollen nicht zu Missverständnissen kommt, sollte die Quittung über den Kauf mitgeführt werden.“

Gefährlich: Transport von Personen auf Ladeflächen oder Anhängern

Die Polizei warnt auch vor den Gefahren, wenn Ladungsvorschriften missachtet werden und wird festgestellte Verstöße konsequent ahnden. Insbesondere der Transport von (alkoholisierten) Personen auf dafür nicht vorgesehene Ladeflächen von Fahrzeugen oder Anhängern birgt erhebliche Gefahren.

Für Unfälle und Verletzte ist die jeweilige Fahrerin oder der jeweilige Fahrer verantwortlich. Auch Fahrzeugeigentümer können unter Umstände haftbar gemacht werden.

Wer mit einem illegal geschlagenen Baum oder mit einem nicht geeigneten oder verkehrssicheren Transportfahrzeug angetroffen wird, riskiert teure Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Maibaumtransport: Hinweise zur richtigen Ladungssicherung

Damit das nicht geschieht, einige Hinweise:

  • Es müssen mindestens zwei geeignete Ladungssicherungsmittel (Zurrgurte, etc.) und geeignete Zurrpunkte benutzt werden. Kordeln, Stricke, Draht und Ähnliches sind nicht zur Ladungssicherung geeignet.
  • Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m (PKW 2,50 m) sein.
  • Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubt.
  • Nach hinten darf der Maibaum höchsten 3 m hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über 1 m ist dieses mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen.
  • Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein.
  • Bei Dunkelheit ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
  • Das Kennzeichen darf nicht verdeckt werden.

Transport von Personen auf landwirtschaftlichen Anhängern

Außerdem ist es verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheiten oder auf Ladeflächen von Anhängern mitzunehmen. Aus einem zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger kann dann ein zulassungspflichtiger Anhänger werden.

Daraus können Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz entstehen. Der verbotene Personentransport auf Ladeflächen kann zudem dazu führen, dass die vorhandene Fahrerlaubnis nicht mehr ausreicht. Fahren ohne oder mit der "falschen" Fahrerlaubnis ist eine Verkehrsstraftat. Es drohen empfindliche Geldstrafen und Punkte in Flensburg.

Schäden beim Transport: Probleme mit der Versicherung

Wie immer beim Tanz in den Mai werde hier gerne Hochprozentiges genossen. Ein besonderes Augenmerk gelte daher auch alkoholisierten Fahrern sowie dem Fahren unter Drogeneinfluss im Vorfeld oder im Anschluss an die Maifeier.

Für Schäden beim Transport ist in der Regel der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Transport durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich, mahnt die Polizei. Unter Umständen stehen hohe Regressforderungen im Raum.

Mit Material von Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...