Die Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg war am Dienstag im südlichen Landkreis Rotenburg in Niedersachsen unterwegs. Ihr besonderes Augenmerk richteten sie, passend zur Erntezeit, auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Zwischen 10 Uhr und 16 Uhr kontrollierten sieben Teams insgesamt 31 Fahrzeuge, wie die Polizeiinspektion Rotenburg berichtet.
27 Mal habe es etwas zu beanstanden gegeben. Das entspräche einer auffällig hohen Quote von knapp 90 Prozent, so die Beamten. 12 Mal durften die Verantwortlichen ihre Fahrt gar nicht mehr fortsetzen.
Erntemaschinen: Strafverfahren und Weiterfahrt untersagt
Schwerpunkt dieser Kontrolle war die Überprüfung von Fahrzeugen in der Mais- und Kartoffelernte.
- Sechs Mal waren die Fahrzeug überladen. Die mit Erntegut beladenen Anhänger überschritten das zulässige Gesamtgewicht um bis zu 11 Prozent. In zwei Fällen wurde die Weiterfahrt verboten.
- In sieben Fällen wurden die Bedingungen für die Zulassungsfreiheit von landwirtschaftlichen Anhängern missachtet. Entweder war das erforderliche 25-km/h-Schild nicht angebracht oder die Geschwindigkeit wurde erheblich überschritten.
Gegen alle Fahrer und Halter dieser Fahrzeugkombinationen wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Fünf Mal musste die Weiterfahrt deswegen untersagt werden.
Landmaschinen: Vielzahl an technischen Mängeln
Die Kontrollen führten auch zur Feststellung einer Vielzahl von technischen Mängeln.
Insbesondere nicht funktionsfähige Bremsen und lichttechnische Einrichtungen sowie nicht vorschriftsmäßige Reifen wurden beanstandet und führten in zwei Fällen zum Verbot der Weiterfahrt.
Bei zwei zulassungsfreien Anhängern einer Fahrzeugkombination wurden gravierende Mängel an der Bremsanlage, den Zuggabeln und dem Fahrzeugaufbau festgestellt, sodass der Zustand als verkehrsunsicher eingestuft wurde.
Feldhäcksler ohne Genehmigung unterwegs
Zwei kontrollierte Feldhäcksler waren ohne Genehmigung beziehungsweise Erlaubnis auf der Straße unterwegs, die angesichts ihrer Breite von über drei Metern erforderlich ist. Die Weiterfahrt der Erntemaschinen musste auch in diesen Fällen untersagt werden.
Zu erwähnen ist, dass sämtliche im gewerblichen Güterverkehr kontrollierten Fahrzeuge (entgeltliche Beförderung) auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h begrenzt waren, um Ausnahmen gesetzlicher Regelungen in Anspruch nehmen zu können, erklärt die Polizei abschließend.
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