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Mehrere Straftaten

Nachschwärmer: Junge (15) macht illegale Tour mit Traktor

Kinder auf einem Traktor
am Dienstag, 16.05.2023 - 10:13 (Jetzt kommentieren)

Ein 15-Jähriger hat eine illegale Tour mit einem Traktor unternommen. Anschließend wollte er auch noch die Polizei an der Nase herumführen.

Wie die Polizei berichtet, hat ein 15-Jähriger in Bayern am Freitag gemeinsam mit seinem 13-jährigen Freund einen illegalen Ausflug mit einem Traktor unternommen. Nun werde wegen mehrerer Straftaten gegen ihn ermittelt.

Das war jedoch nicht alles. Als er von den Beamten aufgegriffen wurde, leistete er sich noch ein weiteres Fehlverhalten - und versuchte, die Polizei an der Nase herumzuführen.

Unfallforscher wollen nun auch generell das Mindestalter für das Fahren mit Traktoren auf 18 Jahre hochsetzen, wie agrarheute berichtete.

Traktor in Schlangenlinien unterwegs: Polizeikontrolle

Der Plan des 15-jährigen Jungen und seines 13-jährigen Kumpels: Den Start ins Wochenende für einen motorisierten Ausflug zum Eisessen nutzen, erklären die Beamten. Dort aber gerieten die beiden Nachtschwärmer gegen 21.30 Uhr in eine Polizeikontrolle.

Der Grund: Sie waren schlangenlinienfahrend mit einem einsitzigen Schmalspurtraktor in einem Wohngebiet aufgefallen.

Traktor ohne Zulassung und Fahrer ohne Führerschein unterwegs

Den ersten Ermittlungen der Polizei zufolge hatte der junge Fahrzeuglenker die Landmaschine, welche eigentlich nur für land- und forstwirtschaftliche Arbeitszwecke abseits des öffentlichen Straßenverkehrs vorgesehen war, ohne Kennzeichen und ohne das Wissen seiner Eltern einfach zu Hause in Betrieb genommen.

Er war damit dann zusammen mit seinem noch jüngeren Freund mehrere Kilometer nach Brannenburg gefahren.

Mehrere Straftaten: Ermittlungen gegen Traktor-Fahrer

Gegen den Jugendlichen werde nun laut Polizei wegen der Begehung mehrerer Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ermittelt - insbesondere wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fehlendem Haftpflichtversicherungsschutzes und nicht entrichteter Kraftfahrzeugsteuer.

Doch - damit nicht genug, erklärt die Polizei abschließend. Der Delinquent habe zu allem Übel auch zunächst noch versucht, sich der Ahndung zu entziehen, indem er den Beamten gegenüber einen falschen Namen angab.

Mit Material von Polizei

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