Abschleppseil und Kette: hier lauern die Gefahren
Beim Abschleppen von schweren Landmaschinen entstehen hohe Zugkräfte. Nutzen Sie nur TÜV-geprüfte Seile nach DIN 76033. Werfen Sie vor dem Abschleppen unbedingt einen Blick in die Betriebsanleitung des entsprechenden Fahrzeugs. Bei vielen Traktoren und anderer Landtechnik ist das Abschleppen mit Abschleppseil oder Abschleppkette nicht zulässig. Vor allem bei der Bergung von festgefahrenen Mähdreschern oder Traktor-Gespannen kam es in der Vergangenheit bei der Nutzung von Seilen und Ketten zu tödlichen Unfällen.
Abschleppstange: starre Verbindung zwischen den Fahrzeugen

Ist ein Abschleppen mit Abschleppseil nicht zulässig, bleibt der Griff zur Abschleppstange. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Abschleppstange keine sichtbaren Mängel aufweist und den entstehenden Kräften standhalten kann. Im Gegensatz zu Gurten, Seilen oder Ketten kann eine Abschleppstange sowohl Zug- als auch Druckkräfte aufnehmen und weiterleiten. Beim Abschleppen eines defekten Fahrzeugs ist das die sicherste Variante, da auch die Bremskräfte auf das gezogene Fahrzeug übertragen werden. Dies gilt ebenso für die Bergung einer festgefahrenen Landmaschine, sofern eine Abschleppstange nach Möglichkeit angebracht werden kann.
Von CVT bis Vario: Schäden am Getriebe vermeiden
Eine Großzahl an Traktoren und Mähdreschern fährt mit stufenlosen Getrieben. Das Abschleppen von stufenlosen Landmaschinen ist prinzipiell möglich. Dabei ist es jedoch absolut notwendig, das Getriebe vorher mechanisch von den Achsen zu trennen. Aufgrund fehlender Schmierung kommt es sonst zu Beschädigungen am Getriebe. In der Betriebsanleitung Ihres Traktors finden Sie detaillierte Anweisungen zum Abschleppvorgang.
Schon gewusst? Der Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen
Nach §15a der Straßenverkehrsordnung bedeutet Abschleppen, dass Sie ein Fahrzeug, welches momentan nicht fahrfähig ist, aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Nothilfe, welche dazu dient, ein Pannenfahrzeug aus dem Verkehr zu entfernen, um diesen nicht weiter zu behindern.
Beim sogenannten Schleppen liegt allerdings kein unmittelbarer Notfall vor. Sie ziehen also ein anderes Fahrzeug hinter sich her, dass für den eigenen Antrieb vorgesehen ist. Dafür ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Diese wird jedoch nur in seltenen Ausnahmen genehmigt.
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