Mit 16 überbreite Mähdrescher fahren: So geht's
Die Redaktion von agrarheute erreichen viele Fragen zu den Führerscheinklassen L und T, aber auch zum Fahren mit Mähdreschern auf der Straße. Die Fragen was für einen Führerschein man braucht, um einen Mähdrescher zu fahren und ob bereits 16-Jährige mit einem überbreiten Mähdrescher fahren dürfen, tauchten mehrfach bei den Lesern auf. Wir haben für Sie recherchiert und die Details zusammengefasst.

Wer darf überbreite Mähdrescher fahren?
Generell benötigt jeder, der mit großen landwirtschaftlichen Maschinen ab einer Breite von drei Metern auf der Straße fährt, eine Genehmigung sowie eine Erlaubnis. Für die Ausnahmegenehmigung braucht es neben der Betriebserlaubnis ein technisches Gutachten. Dieses kann vom TÜV oder der DEKRA von einem entsprechenden Sachverständiger erstellt werden. Anschließend müssen Sie die erteilte Erlaubnis nach § 29 StVO bei ihrem örtlichen Straßenverkehrsamt beantragen. Weitere wichtige Regeln finden Sie bei uns, auf agrarheute.
Führerschein L oder T?
Vorn weggenommen: ob jemand mit einem überbreiten Mähdrescher fahren darf, ist nicht von der Führerscheinklasse abhängig, sondern wird von der örtlichen Genehmigungsbehörde festgelegt. Laut Martin Vaupel Verkehrsexperte bei der LWK-Niedersachsen bedarf es für die Fahrt mit überbreiten Maschinen eine Ausnahmegenehmigung. In dieser sind entsprechende Auflagen für die Fahrt auf öffentlichen Straßen aufgeführt, unter anderem kann auch das Mindestalter von 18 Jahren für die Bedienung eine Bedingung sein.
Gut zu wissen: Allgemeingültig ist das nicht und man kann nicht grundsätzlich sagen, dass 16-Jährige keine überbreiten Maschinen fahren dürfen.
Wie schnell darf man fahren?
Mit 16 Jahren und einem L-Führerschein dürfen Zugmaschinen, Traktoren, bis 40 km/h gefahren werden. Zugmaschinen mit Anhänger sind auf 25 km/h begrenzt. Ebenfalls dürfen nur selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher bis 25 km/h gefahren werden. Besitzt man mit 16 Jahren den T-Führerschein dürfen Zugmaschinen bis 40 km/h auch mit einem für das Tempo zugelassenen Anhänger gefahren werden. Mit dem T-Führerschein dürfen dann auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher bis 40 km/h bedient werden.
Bei den Geschwindigkeitsangaben zählt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Für weiterer Leserfragen schreiben sie uns gerne an pflanze-technik@agrarheute.com
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.