Bleiben Autos auf Straßen oder Wegen liegen, haben sich festgefahren oder sind im Graben gelandet, sind häufig Landwirte zur Stelle. Mit ihren Traktoren haben sie die notwendige Traktion, um Autos und Busse wieder auf den Weg zu ziehen. Doch sollten Landwirte, die helfen möchten und festgefahrene Autos aus dem Graben ziehen, vorab gut versichert sein und alle Fallstricke kennen, damit die Hilfeleistung im Nachhinein nicht teuer wird.
Welche Versicherung schützt bei Schäden, die beim Abschleppen mit dem Traktor entstehen?
Bei Schäden gegenüber Dritten (am Pkw, einer Leitplanke etc.), die beim Abschleppen mit dem Traktor entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Das gilt für Sachschäden wie für Personenschäden.
Schäden, die beim Abschleppen am eigenen Traktor entstehen, können Sie durch eine Vollkaskoversicherung abdecken. Es empfiehlt sich auch, die sogenannten Brems-, Betriebs- und Bruchschäden mit einzuschließen. Dort sind in der Regel auch Verwindungsschäden mitversichert.
Abschleppen mit dem Traktor: Diese Ausnahmen gelten beim Versicherungsschutz
Eine Ausnahme gibt es, wenn Traktor und Auto miteinander verbunden sind. Sie bilden dann ein Gespann, das als Einheit gesehen wird. In diesem Fall sind Schäden zwischen den beiden Fahrzeugen nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hier greift in der Regel die jeweils eigene Vollkaskoversicherung. Auch Schäden, die bei den Vorbereitungsarbeiten der Gespann-Bildung entstehen können, wie z.B. das Anbringen der Abschleppstange, sind davon betroffen.
Eine weitere Ausnahme gilt bei Kollision: Wenn Traktor und Auto beim Abschleppen zusammenstoßen, etwas weil der Traktorfahrer scharf bremst, muss der Traktorfahrer den Schaden selbst zahlen. Stößt der Traktor oder das abgeschleppte Auto beim Abschleppen dagegen mit anderen Autos zusammen, greift aber der Vollkaskoschutz. Darüber hinaus kann eine private Unfallversicherung weiteren Schutz bieten.
Was gilt beim Abschleppen mit dem schwarzen und dem grünen Nummernschild?
Abschleppen sollten Landwirte grundsätzlich nur mit Traktoren, die mit schwarzen Nummernschildern fahren. Bei einem grünen Nummernschild ist Vorsicht geboten, da es an den LoF-Zweck gebunden ist. Landwirte, die dennoch mit grünem Nummernschild abschleppen möchten, sollten vorher bei ihrer Versicherung nachfragen, ob der Kfz-Haftpflichtschutz im Einzelfall bestehen bleibt.
Der Halter mit dem grünen Nummernschild ist in der Regel auch über seine Haftpflichtversicherung abgesichert, allerdings kann der Versicherer im Schadensfall den Schuldner in Regress nehmen. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen holt sich einen Teil der Kosten vom Versicherten zurück.
Wann wird Abschleppen zur Unfallflucht?
Aufpassen sollten Sie, wenn Sie einen Schaden verursachen und der Geschädigte ist nicht anwesend. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Traktor beim Abschlepp-Vorgang ein parkendes Auto anfährt. Dann muss der Fahrer des Traktors auf den Geschädigten warten (laut § 142 StGB ist eine angemessene Wartezeit vorgesehen) oder die Polizei rufen. Verzichtet er darauf, notwendige Angaben zu machen, die den Unfall aufklären und helfen, den Haftungsumfang zu ermitteln, wird das als Unfallflucht gewertet. Es reicht nicht, einen Zettel zu hinterlassen.
Wann muss ich beim Abschleppen mit dem Traktor die Polizei einschalten?
Wie bei jedem Unfall ist das Hinzuziehen der Polizei oft situationsabhängig. Bei offensichtlichen Notfällen oder Ähnlichem, sollten Sie immer die Polizei und/oder die Rettungsleitstelle kontaktieren. Das gilt auch bei Unfällen, die augenscheinlich auf Alkoholeinfluss oder Drogen zurückzuführen sind.
Bei sogenannten Bagatellfällen, wie Kratzern im Lack, müssen die Unfallbeteiligten die Polizei nicht einschalten. Es reicht, Fotos zu machen und diese bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einzureichen.
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