Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz: Für Landwirte gelten Vorteile

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) hat sich Ende 2020 geändert. Landwirte bringt das Vorteile. Sie sind in einem Umkreis von 100 km um ihren Betrieb von der Qualifikationspflicht befreit. Außerdem gibt es statt der Schlüsselzahl 95 im CE-Führerschein jetzt eine zusätzliche Karte als Fahrerqualifizierungsnachweis. Wir erklären im Video, wer den Nachweis in der Landwirtschaft braucht und wer nicht.

Ende 2020 hat sich das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geändert. Landwirte haben normalerweise nur wenig mit gewerblichen Transporten zu tun, da sie in der Land- und Forstwirtschaft (LoF) unterwegs sind. Wer aber beispielsweise mit dem Lkw Rüben abfährt sollte aufpassen. Liegt ein gewerblicher Transport vor, ist immer die Berufskraftfahrerqualifikation notwendig.
Berufskraftfahrerqualifikation: 100-km-Regel für Landwirte
Für Landwirte, die im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit Güter transportieren gibt es jetzt eine Ausnahme. Voraussetzung ist, dass sie in einem Umkreis von weniger als 100 km vom Standort des Unternehmens tätigt sind. Wichtig: Hier gilt nicht die gefahrene Strecke, sondern die 100-km-Luftline vom Standort des Unternehmens aus. Wird die Entfernung von 100 km überschritten gilt die Ausnahme vom Berufskraftfahrerqualifikation für Landwirte nicht.
Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt Schlüsselzahl 95
Seit Mai 2021 wird in den CE-Führerschein nicht mehr die Schlüsselzahl 95 eingetragen. Stattdessen gibt es zum Führerschein eine zusätzliche Karte. Sie gilt als Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) und löst die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist in der Regel fünf Jahre gültig.
Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erklärt: „Um die Qualifikation aufrechtzuerhalten ist nach dem BKrfQG alle fünf Jahre eine Weiterbildung mit insgesamt 35 Stunden - was 5 Module mit je 7 Stunden entspricht - zu absolvieren. Wichtig ist außerdem, dass Fahrer, die aktuell keine Berufskraftfahrerqualifizierung benötigen, die Weiterbildungsmodule auch zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren können. Der Lkw-Führerschein bleibt auf jeden Fall erhalten!“