Immer wieder erreichen uns in unserer Rubrik "Leser fragen, agrarheute antwortet" Fragen zum Thema Führerschein. So haben wir zum Beispiel recherchiert, für welche Zwecke der T-Führerschein nicht reicht, wann ein CE-Führerschein nötig ist und ob Landwirte mit dem T-Schein für Lohnunternehmer fahren darf.
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Die Userfrage
Nun hat uns ein Lohnunternehmer aus Müllheim in Baden-Württemberg gefragt:
"Darf ich mit dem T-Führerschein den Trester von einem Safthersteller zu landwirtschaftlichen Betrieben bringen? Der Trester läuft unter 'Abfall' und wird auf den Betrieben kompostiert."
Die Expertenantwort
Martin Vaupel ist Verkehrsexperte der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und konnte diese Frage beantworten.
Die Führerschein-Klasse T ist für land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Zwecke definiert. Darunter fallen auch die Lohnunternehmer, wenn diese lof-Tätigkeiten für lof-Betriebe durchführen. Werden gewerbliche Beförderungen durchgeführt und es werden lof-Güter befördert ist dies auch mit der Führerscheinklasse T möglich.
In dem konkreten Fall wird das Transportgut, also der Trester, als landwirtschaftliches Bedarfsgut verwendet, denn es landet als Kompost auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. Folglich darf es mit dem T-Führerschein transportiert werden. Wäre der Trester nur Abfall oder müsste das Transportgut auf einer Mülldeponie entsorgt werden, dürfte es nicht mit dem T-Schein gefahren werden.
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