Vor Kurzem fragte uns ein agrarheute-Leser über Facebook:
"Darf ich mit T-Führerschein einen 40-km/h-Schlepper fahren, der gewerblich mit schwarzem Nummernschild angemeldet ist?"
Wir haben beim Verkehrsexperten Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nachgefragt.
T-Führerschein auch bei schwarzem Kennzeichen möglich
Entscheidend für die Nutzung des T-Führerscheins ist der Zweck, so Vaupel: "Er darf nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (lof) eingesetzt werden." Diese lof-Zwecke sind in der Fahrerlaubnisverordnung im § 6 Absatz 5 festgelegt. Eine gewerbliche Nutzung (z. B. auf einer Baustelle) ist somit - unabhängig vom Kennzeichen - nicht möglich.
Das grüne Kennzeichen werde nur an Fahrzeuge vergeben, die von der Kfz-Steuer befreit sind, weil sie zum Beispiel in lof-Betrieben eingesetzt werden, erklärt Vaupel. Man kann auch mit einem schwarzen Kennzeichen für lof-Zwecke fahren. Dann entfällt der steuerliche Vorteil, aber der lof-Zweck ist gegeben und somit darf der T-Führerschein genutzt werden.
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