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Verkehrsrecht

Diese Traktoren dürfen Sie mit dem Autoführerschein Klasse B fahren

Jeder Landwirt weiß: Wer Traktor fahren möchte, braucht den richtigen Führerschein dafür. Neben der klassischen Klasse T und dem umfangreichen LKW-Führerschein CE ist das auch die Klasse L. Der Clou dabei: Jeder, der bereits im Besitz des Autoführerscheins der Klasse B ist, darf sich automatisch auch über die Klasse L freuen.

am Donnerstag, 25.05.2023 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Das bedeutet, dass alle Autofahrer ganz legal Schlepper bis 40 km/h fahren dürfen. Gedacht ist diese Kategorie insbesondere für Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaft. Für Aushilfen, Praktikanten oder saisonale Arbeitskräfte aus dem Ausland lohnt sich der teure Spezialführerschein T oft nicht. Seit 2012 ist der Umfang noch einmal deutlich erweitert und auch Schlepper mit 40 km/h Höchstgeschwindigkeit dürfen bewegt werden. 

Traktorfahren mit Autoführerschein? Auf die Höchstgeschwindigkeit kommt es an

Allerdings gibt es auch weiterhin eine wichtige Vorschrift zu beachten: Wenn Anhänger mitgeführt werden, darf die maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden. Das gilt sowohl für nicht zugelassene Anhänger, die bis zu 25 km/h erreichen, als auch für zugelassene Anhänger, die beispielsweise bis zu 40 km/h schnell sein können. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann empfindliche Geldstrafen und sogar Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Es handelt sich dann nicht nur um eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern um das "Fahren ohne Fahrerlaubnis" – ein Vergehen, das sowohl den Fahrer als auch den Halter des Fahrzeugs betrifft. 

Für selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gilt: Mit der Klasse L dürfen diese Maschinen eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Das betrifft beispielsweise Mähdrescher oder Feldhäcksler

Traktorführerschein T lohnt sich für Landwirtschafts-Profis

Für alle, die hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind, empfiehlt es sich, den Führerschein der Klasse T zu erwerben. Mit der Klasse T dürfen nicht nur Schlepper und Anhänger bis 40 km/h bzw. ab 18 Jahren sogar bis 60 km/h gefahren werden, sondern auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher oder Feldhäcksler. 

Wer noch mehr möchte, muss auf die Führerscheinklassen C/CE (LKW) zurückgreifen. Vor allem dann, wenn die Maschinen auch außerhalb der Landwirtschaft bewegt werden sollen.  

Nur mit LoF-Zweck: Unter diesen Bedingungen dürfen Sie mit dem PKW-Führerschein Trecker fahren

Denn die Führerscheinklassen L und T sind an den sogenannten LoF-Zweck gekoppelt. Sie gelten also ausschließlich, wenn die Traktorfahrt einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dient. Neben klassischen landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Pflanzenbau oder der Tierhaltung dürfen die Führerscheine der Klasse L und T auch für jagdliche Zwecke genutzt werden.  

Traktoren und Nutzfahrzeuge: Mit Führerscheinklasse 3 geht noch mehr

Wer übrigens noch über den alten Führerschein der Klasse 3 verfügt und in der Landwirtschaft tätig ist, kann auf Antrag sogar die umfangreichere Klasse T in den Führerschein eintragen lassen ohne noch einmal die Fahrschulbank drücken zu müssen.  

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