Ab 1. Juli 2018 gilt in Deutschland auch auf Bundesstraßen die Mautpflicht für Kfz über 7,5 t zulässige Höchstmasse (Mautpflicht: Das gilt jetzt für lof-Fahrzeuge ab 1. Juli). Die gute Nachricht: Land- und forstwirtschaftliche (lof-) Fahrzeuge bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) sind davon ausgenommen.
Die schlechte Nachricht: Das gilt nur für eigene Zwecke. Für Nachbarschaftshilfe oder Tätigkeiten im Rahmen eines Maschinenrings muss Maut bezahlt werden. Nach aktuellem Stand müssen auch Traktoren, die mit 50 oder 60 km/h bbH unterwegs sind, Maut zahlen. Das gilt für Landwirte ebenso wie für Lohnunternehmer.
UPDATE 27.06.2018: Bundesverkehrsminister befreit Bauern weitgehend von der Mautpflicht.
Ausnahme für schnelle lof-Fahrzeuge soll nicht mehr gelten
Urteile in der Vergangenheit von mehreren Oberverwaltungsgerichten haben Landwirte grundsätzlich nicht mehr von der Maut befreit, wenn sie mit lof-Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h die mautpflichtigen Straßen nutzen. Dieser Auffassung folgt nun auch das Bundesamt für Güterverkeher BAG. Schnelle lof-Fahrzeugen über 40 km/h sollen nur mautfrei bleiben, wenn sie als Leerfahrt unterwegs sind.
Maut immer für Agrar-Lkw oder Agrotrucks
Hatten Agrar-Lkw oder Agrotrucks die Schlüsselnummer 891000 oder 871000 eingetragen, waren sie bisher von der Maut ausgenommen. Jetzt gilt das nicht mehr und sie sind immer mautpflichtig, auch wenn sie eine Schlüsselnummer als lof-Zugmaschine besitzen. Auch hier gibt es viele Unklarheiten. Eventuell ist für den Einzelfall eine Befreiung möglich, die das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Betreibergesellschaft Toll Collect erteilen.
Verbände fordern Änderung und Kulanzfrist
Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert zusammen mit dem Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und dem Bundesverband der Maschinenringe (BMR) eine Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Gelegenheit dazu bietet das Fünfte Änderungsgesetz zum Bundesfernstraßenmautgesetz. Da ein Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes erst zum 1. Januar 2019 geplant ist, fordern die Agrarverbände bis dahin eine Kulanzfrist. Nach Angaben der Verbände kommt Einzelbetrieblich gesehen notfalls ein Drosseln der lof-Fahrzeuge auf maximal 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit in Betracht.
Auch der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, hat sich an den rheinland-pfälzischen Verkehrs- und Landwirtschaftsminister Volker Wissing gewandt und gefordert, durch eine Klarstellung im Bundesfernstraßenmautgesetz Erleichterungen für die Landwirtschaft festzuschreiben.
Fazit
Derzeit gibt es noch viele unbeantwortete Fragen, wenn es um die Maut in der Landwirtschft geht. Viele erhoffen sich doch noch eine Ausnhameregelung. Ob diese aber bis zum 1. Juli erreicht werden kann, steht nicht fest. Wir von agrarheute halten Sie auf dem laufenden und werden die Meldungen zur Maut ständig aktualisieren.
UPDATE 27.06.2018: Bundesverkehrsminister befreit Bauern weitgehend von der Mautpflicht.
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