Entscheidend für die Nutzung des T-Führerscheins ist der lof-Zweck. Das wirft häufig Fragen auf. Ein Leser stellte uns diese Frage: „Wir betreiben eine Landwirtschaft und mein Bruder hat sich im Gartenbau selbstständig gemacht. Dafür kaufte er einen 40-km/h-Traktor und einen Anhänger. Beide haben ein schwarzes Kennzeichen. Darf ich nun mit der Führerscheinklasse T und dem Traktor meines Bruders Material und Maschinen für das Anlegen eines Gartens durch seine Firma transportieren?“ Wir haben beim Verkehrsexperten Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nachgefragt.
Wann gilt der T-Führerschein?
Martin Vaupel: Mit dem Führerschein Klasse T dürfen Sie für land- und forstwirtschaftliche (lof-)Zwecke einen Traktor fahren, auch wenn er ein schwarzes Kennzeichen hat. Die Farbe des Nummernschilds hat mit der Führerscheinklasse erst einmal nichts zu tun, sondern sagt nur aus, ob das Fahrzeug steuerbefreit ist oder nicht.
Wenn Gartenbau als lof-Zweck gilt
Der Gartenbau ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zwar als lof-Zweck benannt. Das bezieht sich aber auf den Gartenbau der auch im Rahmen der Landwirtschaft, anerkannt ist, also beispielsweise der Anbau von Feld- und Gewächshausblumen. Der Garten-und Landschaftsbau, bei dem beispielsweise Pflastersteine verlegt oder Stützmauern gebaut werden, ist nicht in der FeV als lof-Zweck aufgeführt. Handelt es sich jedoch um die Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege, kann mit der Klasse T gefahren werden, also für Pflegearbeiten wie mähen, mulchen oder Hecke, Bäume und Sträucher schneiden und den angefallenen Grünschnitt abtransportieren.
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Wo Führerschein-Klasse T nicht ausreicht und Klasse C/CE notwendig ist
Zurück zur Situation des Users: Wenn Sie für Ihren Bruder die zum Beispiel Straßenränder mulchen, entspricht das dem lof-Zweck und ein Führerschein Klasse T ist ausreichend. Fahren Sie Erdaushub und Pflastersteine, entspricht das nicht dem lof-Zweck. Dann reicht auch der Führerschein Klasse T nicht aus und je nach eingesetztem Fahrzeug ist die Klasse C/CE notwendig. Außerdem ist ein weiteres Thema für Sie spannend: Unabhängig vom Führerschein werden Sie mit dem Gespannmautpflichtig.
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Martin Vaupel ist Berater an der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und unser Experte für Fragen zum Straßenverkehrsrecht. Haben Sie auch eine Frage im Bereich Technik oder Pflanzenbau? Schreiben Sie uns!
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