Führerschein: Das gilt als land- oder forstwirtschaftlicher Zweck
Die Führerscheinklasse T darf nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Das sind Arbeitsbereiche die als land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gelten.

Thomas Göggerle, agrarheute
am Freitag, 26.01.2018 - 13:48
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1. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen der Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege.
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2. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege.
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3. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
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4. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen der Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung.
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5. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fällt der Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen wie beispielsweise landwirtschaftliche Lehranstalten.
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6. Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klasse T fallen der Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
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