Wir haben bei Verkehrsexperte Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nachgefragt, was Jungendliche beachten müssen, wenn sie mit 16 Jahren und dem Führerschein Klasse T unterwegs sein wollen: Martin Vaupel sagt: "Den Führerschein für den Traktor mit 16 Jahren zu machen ist für viele Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft wichtig. Damit können sie im elterlichen Betrieb mithelfen und Traktoren auf der Straße fahren. Oder sie machen eine Ausbildung in der Land- und Forstwirtschaft."
Fahrerlaubnis Klasse T für Traktoren - Worauf man achten muss
"Wer nach bestandener Prüfung das kleine Plastikkärtchen bekommt, darf nicht auf jeden Traktor steigen oder den Schlepper nutzen," sagt Martin Vaupel. "Je nach Alter des Fahrzeugführers und der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gibt es Unterschiede."
Für den Führerschein Klasse T gilt:
- Er kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
- Er erlaubt das Fahren von Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h ab 16 Jahre und ab 18 Jahre bis 60 km/h bbH.
- Anhänger dürfen, unter Berücksichtigung der entsprechenden Zulassung, mitgeführt werden.
- Die Klasse T schließt das Fahren von selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder der selbstfahrende Futtermischwagen bis zu einer bbH von 40 km/h mit ein.
Das darf man NICHT mit der Führerscheinklasse T:
- Den Traktor für Zwecke einsetzen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich sind.
- Unter 18 Jahren Traktoren mit einer bbH von 50 km/h oder mehr fahren.
Achtung bei 50-km/h-Schleppern
Jugendliche Fahrer müssen vor allem aufpassen, wie schnell die Traktoren unterwegs sind. Martin Vaupel sagt dazu: "Ein 17-jähriger Auszubildender mit der Fahrerlaubnis der Klasse T darf auf einem Betrieb der nur Schlepper mit einer bbH von 50 km/h einsetzt, keinen dieser Schlepper bewegen. Der ausbildende Betrieb müsste mindestens einen seiner 50er Schlepper auf die bbH von 40 km/h drosseln und umschreiben lassen. Erst ab 18 Jahre dürfen Schlepper bis zu einer bbH von 60 km/h gefahren werden."
Lof-Zweck einhalten: Polizei stoppt 17-jährigen mit Traktor auf dem Weg zu Schule
Den Führerschein Klasse T darf man nur für lof-Zwecke einsetzen. So wurde beispielsweise ein 17-jähriger Schüler mit Führerschein Klasse T in Niedersachsen von der Polizei gestoppt, als er mit dem Traktor zur Schule fahren wollte. Grund: Der land- oder forstwirtschaftliche Zweck war für diese Fahrt nicht erfüllt und so ist der Schüler ohne Fahrerlaubnis gefahren. In einem anderen Fall machte die Polizei Verkehrskontrollen bei Traktorparty und stellte ebenfalls "Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis" fest.
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