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Führerscheinklassen L und T: Das sind die Unterschiede

Foto eines Traktors mit Anhänger im Straßenverkehr
am Donnerstag, 17.06.2021 - 05:00 (1 Kommentar)

Für was reicht die Führerscheinklasse L und ab wann wird die Führerscheinklasse T benötigt? Wir haben die Unterschiede für Sie zusammengefasst!

Eine zentrale Basis für die Arbeit am landwirtschaftlichen Betrieb bildet die Traktorfahrerlaubnis. Für spätere Betriebsleiter ist der T-Führerschein obligatorisch. Doch wie sieht es aus für gelegentliche Helfer? Bei ihnen könnte bereits der L-Schein eine sinnvolle Option sein. Welche Unterschiede es bei den beiden Führerscheinklassen L und T gibt, erfahren Sie im Beitrag.

Das sind die Unterschiede der Führerscheinklassen L und T

Führerscheinklassen L un T

• Die Führerscheinklasse L ist im normalen PKW-Schein (Klasse B) enthalten. Im Gegensatz dazu muss die Klasse T zusätzlich erworben werden.

• Auch mit dem L-Schein darf man mit 40 km/h Traktoren im Straßenverkehr unterwegs sein. Allerdings dürfen dann mit einem Anhänger nur maximal 25 km/h gefahren werden. Mit dem T-Führerschein sind hingegen auch Zugmaschinen mit 60 km/h erlaubt.

• Die Führerscheinklasse T schließt die Klasse L mit ein. Ebenso ist im T der Mopedschein (AM) enthalten und beim L nicht.

• Auch Selbstfahrer dürfen mit der Klasse L auf der Straße bewegt werden. Jedoch nur, wenn die Maschine eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 25 km/h hat. Mit dem T-Führerschein sind alle Selbstfahrer mit bis zu 40 km/h erlaubt.

• Keinen Unterschied gibt es tatsächlich bei der zulässigen Anzahl der Anhänger: Wer beispielsweise den L-Schein durch die Klasse B erworben hat, darf genauso wie bei der Führerscheinklasse T mit zwei Anhängern auf der Straße fahren. Beim L aber nur mit der reduzierten Geschwindigkeit von 25 km/h.

Wie viel Tonnen darf ich mit T fahren?

Für die Klasse T gibt es bei der Fahrerlaubnis keine allgemeine Beschränkung der zulässigen Gesamtmasse. Das Gleiche gilt für die Führerscheinklasse L. Die zulässige Gesamtmasse ist beim Traktor von der jeweiligen Fahrerlaubnis komplett entkoppelt. Auch die 40 t, die fälschlicherweise für den T gelegentlich als Maximum abgeleitet werden, sind keine tatsächlich existierende Begrenzung der Fahrerlaubnis.

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Bilder Opinary: stock.adobe.com/Dron (Scheckkarte), stock.adobe.com/Klaus Eppele (Rosa Führerschein)

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