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Verkehrsrecht

Inaktive Auflaufbremse und falsche Kennzeichnung: Bußgelder drohen

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am Donnerstag, 10.05.2018 - 06:56 (Jetzt kommentieren)

Sind zulassungsfreier Anhänger falsch gekennzeichnet oder wurde im Straßenverkehr die Auflaufbremse deaktiviert, drohen Bußgelder. Darauf müssen Sie achten.

Sind landwirtschaftlichen Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr unterwegs, müssen Regeln eingehalten werden. Wird beispielsweise die Auflaufbremse eines Anhängers eigenhändig außer Betrieb gesetzt und ist dieses Gespann im öffentlichen Verkehr unterwegs, kann dies zu Bußgeldern führen.

Auflaufbremse gesperrt: Bußgelder in Höhe von 135 Euro drohen

Für das Rangieren und Rückwärtsfahren kann es sinvoll sein, die Auflaufbremse zu deaktivieren. Beim Befahren öffentlicher Straßen ist dies allerdings gefährlich, erklärt die Polizei. Die Bremsen müssen bei der normalen Fahrt wieder aktiviert sein. Im Falle einer Verkehrskontrolle drohen ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro und Punkte in Flensburg.

Zulassungsfreie Anhänger: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Ein weiterer Aspekt, auf den die Polizei hinweist, betrifft die Zulassung von Anhängern. Diese seien nur zulassungsfrei, bei Anbringung

  • eines 25 km/h-Schildes sowie
  • eines Wiederholungskennzeichens einer zugelassenen Zugmaschine des Betriebes.

Sei dies nicht der Fall, müssten Polizisten ein Strafverfahren gegen den Fahrer einleiten, was zu einem Bußgeld von 70 Euro zuzüglich Gebühren und Punkten in der Verkehrssünderdatei führen kann.

Mit Material von Polizei Verden

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