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Traktorbeleuchtung

LED-Lampen nachrüsten: Das sollten Sie beachten

Dieser Artikel ist zuerst in der traction erschienen.

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am Dienstag, 29.03.2016 - 15:30 (Jetzt kommentieren)

Licht emittierende Dioden (LEDs) haben viele Vorteile und werden zunehmend ab Werk verbaut. Doch auch das Angebot zur Nachrüstung ist riesig.

LEDs bieten zahlreiche Vorteile gegenüber anderen Lichttechnologien. Professionelle Anwender und Heimanwender profitieren gleichermaßen von grenzenlosen Designmöglichkeiten durch Farbenvielfalt, kompakte Abmessungen und Flexibilität der LED-Module. Aufgrund des niedrigen Energieverbrauchs und der langen Lebensdauer ergibt sich ein hoher wirtschaftlicher Nutzen. Zudem bieten LEDs maximale Zuverlässigkeit auch unter schwierigen Umgebungsbedingungen.

Angebot ist groß

Das Angebot an LED-Arbeitsscheinwerfern für die Nachrüstung ist groß. Dafür ist mit Preisen ab rund 50 Euro bis über 250 Euro pro Scheinwerfer zu rechnen. Die meisten LED-Lampen sind in Form traditioneller Arbeitsleuchten konstruiert. Auf diese Weise passen sie überall dort, wo heute Halogen- oder Xenon-Leuchten eingebaut sind.

Vorsicht mit der Elektronik

Die Elektronik der LEDs kann den Radio- oder Satellitenfunkempfang stören. Es ist sinnvoll, sich die Unbedenklichkeit bestätigen zu lassen. Die Elektronik in Nachrüstlampen und kompletten Scheinwerfern passt Spannung, Strom und Polung auf die entsprechenden LEDs an.

Vereinzelt gibt es für die Nachrüstung kleiner Stecklämpchen oder Soffitten (Kennzeichenbeleuchtung, Instrumentenbeleuchtung) einfache LEDs ohne Elektronik. Sie haben keinen großen Spannungsbereich und es muss auf die Polung geachtet werden. Ist die Polung falsch, schadet das der LED nicht, aber sie leuchtet auch nicht. Umdrehen hilft meist, aber bitte die Zündung wieder komplett ausschalten und etwas warten, damit die Bordelektronik den Fehler vergessen kann. Hilft das nicht, passt meist der Widerstand nicht.

Rechtliches beachten

Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Welches Leuchtmittel verwendet werden darf, ist rechtlich nicht geregelt. Schwieriger wird es, wenn man an der serienmäßigen Beleuchtung Glüh- oder Halogenlampen durch LEDs ersetzen will. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug eine Bauartgenehmigung dafür hat. Hat es beispielsweise nur eine Bauartgenehmigung für Halogenleuchtmittel in den Hauptscheinwerfern und Rücklichtern, dann sollte es auch so bleiben. Ansonsten ist man mit nicht zugelassenen Fahrzeugteilen unterwegs und die Betriebserlaubnis erlischt.

Dieser Text erschien zuerst in der traction-Ausgabe März/April.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Niedriger Stromverbrauch
  • Hohe Effizienz
  • Lange Lebensdauer
  • Kleinste Abmessungen
  • Hohe Schaltfestigkeit
  • Sofortiges Licht beim Einschalten
  • Großer Betriebstemperaturbereich
  • Hohe Stoß- und Vibrationsfestigkeit
  • Keine UV- oder IR-Strahlung
  • Hohe Farbsättigung ohne Filterung
  • Quecksilberfreiheit

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