Bußgelder für überzogene Hauptuntersuchung
Alle Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht. Bei Maschinen, die schneller als 40 km/h laufen, entscheidet das zulässige Gesamtgewicht: Mit weniger als 3,5 t ist die HU alle 24 Monate fällig, mit mehr als 3,5 t alle 12 Monate, also jährlich. Wird die Hauptuntersuchung überzogen, können Bußgelder fällig werden:
- 2 bis 4 Monate überzogen: 15 Euro
- 4 bis 8 Monate: 25 Euro
- mehr als 8 Monate: 60 Euro und 1 Punkt
Bei mehr als 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht ist zusätzlich eine Sicherheitsprüfung erforderlich. Wird dann überzogen, können folgende Gelder anfallen:
- bis 2 Monate: 15 Euro
- 2 bis 4 Monate: 25 Euro
- 4 bis 8 Monate: 60 Euro und 1 Punkt
- mehr als 8 Monate: 75 Euro und 1 Punkt
Bußgelder für Traktorbeleuchtung
Auch bei Lichtern und Lampen des Traktors gibt es einiges zu beachten. Wird die Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt, nicht rechtzeitig abgeblendet oder ist die Beleuchtung verdeckt oder beschmutzt, dann drohen 20 Euro Bußgeld. Bei einer Gefährung aus diesen Gründen drohen 25 Euro und bei einer Sachbeschädigung 35 Euro. Wer vergisst zu blinken, muss 10 Euro zahlen, wenn er erwischt wird, und wer die Warnblinkanlage missbraucht zahlt 5 Euro.
Bußgelder für Reifen und Auspuff
Kommen wir zu den Reifen. Hier drohen Bußgelder, wenn die Profile nicht ausreichen:
- Die Reifen an Kraftfahrzeug oder Anhänger haben kein ausreichendes Profil: 60 Euro und 1 Punkt
- Als Halter lässt man zu, dass mit einem Kraftfahrzeug oder Anhänger ohne ausreichendes Profil gefahren werden: 75 Euro und ein Punkt
Und zuletzt kann noch ein defekter Auspuff zu einem Bußgeld von 20 Euro.
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