In den Paragraphen §3 und §9 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) ist festgelegt, wann Fahrzeuge ein sogenanntes H-Kennzeichen bekommen können. Dabei gibt es keine Einschränkung auf bestimmte Fahrzeuggruppen, so zählen diese Regelungen auch Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge. Im land- oder forstwirtschaftlichen (LoF) Betrieb kann ein Oldtimer-Traktor steuerfrei zugelassen und mit grüner Nummer gefahren werden. Dann darf er allerdings auch nur für LoF-Zwecke genutzt werden. Zu einem Oldtimertreffen dürfen Sie mit grünem Kennzeichen nicht fahren.
H-Kennzeichen: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Wenn Sie beim TÜV vorstellig werden und eine Zulassung als Oldtimer bzw. die Berechtigung für ein H-Kennzeichen erhalten wollen, muss Ihr Fahrzeug diese wesentlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Fahrzeugalter mindestens 30 Jahre
- Hauptbaugruppen entsprechend Serienzustand
- keine technischen Mängel
- keine sichtbaren Beschädigungen
Sind diese Bedingungen erfüllt, bekommen Sie für Ihr Fahrzeug das H-Kennzeichen.
Besteuerung: Wann lohnt sich das H-Kennzeichen?
Ein Vorteil des H-Kennzeichens für Oldtimer-Traktoren ist eine pauschale Besteuerung. Die Pauschale für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen liegt bei 191,73€. In der Regel werden Traktoren nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Ab einem zulässigen Fahrzeuggesamtgewicht von ca. 3.000kg lohnt sich das H-Kennzeichen, wenn man nur die Steuerersparnis betrachtet.
Oldtimer-Traktoren: Welche Alternativen gibt es zum H-Kennzeichen?
Für den reinen LoF-Zweck genügt wie bereits erwähnt eine steuerfreie Zulassung mit dem grünen Nummernschild. Die Berufsgenossenschaft fordert für solche Fahrzeuge auch Überrollbügel, zur Arbeitssicherheit.
Das Wechselkennzeichen ist eine weitere Möglichkeit, Ihren Oldtimer-Traktor zuzulassen. Somit ist es gestattet, wechselweise mehrere historische Fahrzeuge zu bewegen. In diesem Fall entfällt sogar die Hauptuntersuchung. Allerdings dürfen Sie damit nicht im Alltagsverkehr teilnehmen. Lediglich Fahrten zu Veranstaltungen sowie Wartungs- oder Reparaturfahrten sind erlaubt.
Wenn Sie mit Ihrem Oldtimer-Traktor weiter mobil sein wollen, kommen Sie um die Zulassung mit H-Kennzeichen also nicht herum.
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