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User fragen, agrarheute antwortet

Reicht der Klasse-T-Schein, wenn ein Landwirt für Lohnunternehmer fährt?

am Freitag, 01.04.2016 - 06:30 (Jetzt kommentieren)

Immer wieder erhalten wir Fragen zum Thema Fahrerlaubnis bei landwirtschaftlichen Transporten. Diesmal haben wir in Erfahrung gebracht, wie die Führerschein-Regelung für Lohnunternehmer aussieht.

Vor Kurzem haben wir einen Artikel zum Thema Führerschein beim Führen landwirtschaftlicher Maschinen veröffentlicht. Daraufhin hat uns ein Leser diese Frage geschickt:

Reicht der Führerschein Klasse T, wenn ich  als Landwirt für einen Lohnunternehmer fahre?

Der Verkehrsexperte der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Martin Vaupel, hat die Antwort parat.

Hier reicht der T-Führerschein

In der Fahrerlaubnis-Verordnung sind für die Klasse T und L für die land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Zwecke definiert. Darunter fallen auch die Lohnunternehmer, wenn diese z. B. lof-Tätigkeiten für lof-Betriebe durchführen. Werden gewerbliche Beförderungen durchgeführt und es werden lof-Güter befördert (z. B. Mais für gewerbliche Biogasanlagen) ist dies auch mit den Führerscheinklassen L oder T möglich.

Fährt der Lohnunternehmer hingegen für einen Bauunternehmer Bauschutt, Erde oder Sand, hat dies nichts mit den lof Zwecken zu tun und somit müsste der Fahrer dann die Führerscheinklasse C/CE haben.

Haben Sie Fragen zu diesem oder anderen landwirtschaftlichen Themen? Schreiben Sie uns: agrarheute-red@dlv.de

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