Vor Kurzem haben wir einen Artikel zum Thema Führerschein beim Führen landwirtschaftlicher Maschinen veröffentlicht. Daraufhin hat uns ein Leser diese Frage geschickt:
Reicht der Führerschein Klasse T, wenn ich als Landwirt für einen Lohnunternehmer fahre?
Der Verkehrsexperte der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Martin Vaupel, hat die Antwort parat.
Hier reicht der T-Führerschein
In der Fahrerlaubnis-Verordnung sind für die Klasse T und L für die land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Zwecke definiert. Darunter fallen auch die Lohnunternehmer, wenn diese z. B. lof-Tätigkeiten für lof-Betriebe durchführen. Werden gewerbliche Beförderungen durchgeführt und es werden lof-Güter befördert (z. B. Mais für gewerbliche Biogasanlagen) ist dies auch mit den Führerscheinklassen L oder T möglich.
Fährt der Lohnunternehmer hingegen für einen Bauunternehmer Bauschutt, Erde oder Sand, hat dies nichts mit den lof Zwecken zu tun und somit müsste der Fahrer dann die Führerscheinklasse C/CE haben.
Haben Sie Fragen zu diesem oder anderen landwirtschaftlichen Themen? Schreiben Sie uns: agrarheute-red@dlv.de
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