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Straßenverkehsrecht und Nummernschilder

Mit schwarzem Kennzeichen zulassungsfreie LoF-Anhänger ziehen?

Traktor mit schwarzem Kennzeichen und einem lof-Anhänger
am Freitag, 23.04.2021 - 05:50 (3 Kommentare)

Wer darf zulassungsfreie LoF-Anhänger fahren und wer nicht? Ein agrarheute-Leser hat gefragt: Darf ich mit meinem Schlepper mit schwarzem Kennzeichen die Anhänger meines benachbarten LoF-Betriebes ziehen? Wir klären auf.

Ein Leser möchte von uns wissen, ob er mit einem Schlepper mit einem schwarzen Kennzeichen zulassungsfreie LoF-Anhänger ziehen darf. 

Wir haben die Antwort.

Wer darf zulassungsfreie Anhänger fahren und wer nicht?

Dass ein zulassungsfreier LoF-Anhänger mit grünem Nummernschild an einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen hängt, ist nicht ungewöhnlich. Beispielsweise kann das ein Vorführtraktor oder ein Mietschlepper des Landtechnikhändlers sein.

Schwieriger wird es, wenn Hobbylandwirte oder Oldtimerfans ohne LoF-Betrieb zulassungsfreie LoF-Anhänger ziehen möchten.

Darf ich als Hobbylandwirt einen zulassungsfreien LoF-Anhänger ziehen?

Grundsätzlich gilt: Zulassungsfreie LoF-Anhänger für die Land- oder Forstwirtschaft dürfen nur in LoF-Betrieben und zu LoF-Zwecken zum Einsatz kommen.

Uns hat ein agrarheute-Leser gefragt: "Darf ich mit meinen Schleppern mit schwarzen Kennzeichen die [zulassungsfreie] Anhänger meines benachbarten LoF-Betriebes ziehen, wenn sie für LoF-Zwecke eingesetzt werden?"

Wir klären auf, und haben beim Straßenverkehrsexperten Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nachgefragt.

Darf ich mit schwarzem Kennzeichen die Anhänger eines LoF-Betriebs ziehen?

Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt die Antwort:

Zulassungsfreien LoF-Anhänger dürfen nur in LoF-Betrieben und zu LoF-Zwecken zum Einsatz kommen. In diesem Fall sind die Anhänger, nach § 10 Absatz 8 Fahrzeugzulassungs-Verordnung, mit einem Wiederholungskennzeichen zu kennzeichnen, dass der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf.

Was als LoF-Zweck gilt, haben wir hier zusammengefasst: 

Alternative: Traktor an LoF-Betrieb vermieten

Liegt also kein LoF-Betrieb vor, können diese Anhänger von keinem anderen gezogen werden. Dies wäre nur möglich, wenn der Traktor offiziell an den LoF-Betrieb vermietet würde. Denn dann spielt die Kennzeichenfarbe an der landwirtschaftlichen Maschine keine Rolle und dann könnte der Anhänger ein Wiederholungskennzeichen des LoF-Betriebes haben.

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